Planungsdossier Änderung Bebauungsplan Zentrumszone Bahnhof – Teil West
Öffentliche Auflage vom Montag,1. bis Dienstag, 30. Juni
Personen, Behörden und Organisationen mit einem schutzwürdigen Interesse können während der öffentlichen Auflage Einsprache zum geänderten Bebauungsplan erheben ( Einsprachelegitimation (gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz § 207Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) .
Einsprachen
Einsprachen müssen mit Anträgen und Begründungen während der Auflagefrist und in 2-facher Ausfertigung beim Baudepartement eingereicht werden:
Gemeinde Horw
Baudepartement
Gemeindehausplatz 1
6048 Horw
baudepartement@horw.ch
Die Unterlagen
Bebauungsplan 01_Situationsplan_13.05.2026 (verbindlich)
Bebauungsplan 02_Sonderbauvorschriften_13.05.2026 (verbindlich)
Bebauungsplan 03_Planungsbericht_13.05.2026 (orientierend)
Beilage 1a_Richtprojekt Baufelder Mitte-West und Süd (orientierend)
Beilage 1b_Richtprojekt Baufelder Mitte-West und Süd_Plan (orientierend)
Beilage 2a_Freiraumkonzept_Baufelder Mitte-West und Süd (orientierend)
Beilage 2b_Richtprojekt Freiraumkonzept_Baufelder Mitte-West und Süd_Plan (orientierend)
Beilage 3_Klimaanalyse (orientierend)
Beilage 4_Mobilitäts- und Erschliessungskonzept (orientierend)
Beilage 5_Bodenschutzkonzept (orientierend)
Beilage 6_Lärmbeurteilung (orientierend)
Beilage 7_Entwässerungskonzept_Factsheet (orientierend)
Beilage 8_Stellungnahme Fachkommission horw mitte_Richtprojekt (zur Information)
Beilage 9_Vorprüfungsbericht (zur Information)
Beilage 10_Mitwirkungsbericht (zur Information)
Beilage 11_Sonderbauvorschriften_synoptische Darstellung (zur Information)
Zudem liegen die Unterlagen während der Auflagefrist im Foyer des Gemeindehauses zur Einsicht auf. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag bis 11.45 Uhr und 14 bis 17 Uhr; Freitag 7.30 bis 14.30 Uhr durchgehend.
Informationen
- Datum
- 1. Juni 2026
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Raumplanung und Baubewilligung | 041 349 12 92 | baudepartement@horw.ch |