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Gemeinderat

 JUNG_RÖÖSLI_ZEMP_BURKARD_DAVID_SIEGRIST
Der Horwer Gemeinderat (von links): Hans-Ruedi Jung (Die Mitte), Finanzdepartement; Claudia Röösli (L20), Sozialdepartement; Thomas Zemp (Die Mitte), Baudepartement;  Ruedi Burkard (FDP), Präsidialdepartement und Gemeindepräsidium; Astrid David Müller (SVP), Immobilien- und Sicherheitsdepartement; Michael Siegrist, Gemeindeschreiber.
 

Der Gemeinderat Horw besteht aus fünf Mitgliedern und ist das zentrale Führungsorgan der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde und bereitet die Geschäfte vor, die dem Einwohnerrat bzw. den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet werden.

Der Gemeinderat vollzieht die ausführenden Aufgaben der Gemeinde Horw. Er wählt das Personal sowie die gemeinderätlichen Kommissionen, d.h. die Mitglieder sowie den Präsident bzw. die Präsidentin.

Der Gemeinderat ist zuständig für die Rechtssetzung, insbesondere für die Rechtssätze aufgrund von Kompetenzdelegation, Geschäftsreglement, Verwaltungsverordnung sowie für das Datenschutzreglement. Er bereitet die Geschäfte für den Einwohnerrat vor und hat die Leitung und Aufsicht über die Verwaltung. Ebenfalls zu seinen Kompetenzen gehören folgende Geschäfte: Erlass von Natur- und Landschaftsschutz-Massnahmen von lokaler Bedeutung, Geschäfte im Rahmen des Finanzhaushaltes, Veräusserung von Grundeigentum/Einräumung des Kaufsrecht bis 1 % des Gemeindesteuer-Ertrages, Erwerb von Grundeigentum bis 10 % des Gemeindesteuer-Ertrages, Erwerb und Einräumung von Dienstbarkeiten und Grundlasten bis 5 % des Gemeindesteuer-Ertrages, Ergreifung eines Gemeindereferendums usw.

Die Gemeinderats-Sitzungen finden wöchentlich jeweils am Donnerstagmorgen statt. An jedem ersten Donnerstag im Monat tagt der Gemeinderat ganztags. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber nimmt an den Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme teil.

Organigramm der Gemeinde

Rufen Sie hier das Organigramm als PDF-Datei auf.

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