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Einwohnerrat

Wahlen

Der Einwohnerrat wählt

  • jährlich seine Präsidentin oder seinen Präsidenten und die Mitglieder des Büros (Vizepräsident/in, 2 Stimmenzählende, Sekretär/in).
  • zu Beginn der Legislaturperiode für vier Jahre die Mitglieder der Bürgerrechtsdelegation und der parlamentarischen Kommissionen (Geschäftsprüfungskommission, Bau- und Verkehrskommission) und Gesundheits- und Sozialkommission, des Urnenbüros und die Delegierten in die Gemeindeverbände und -verträge.


Entscheide ohne fakultatives Referendum

Der Einwohnerrat (abschliessende Kompetenz)

  • entscheidet über die parlamentarischen Vorstösse (Motionen, Postulate, Interpellationen und Einfache Anfragen).
  • genehmigt die Rechnung der Einwohnergemeinde.
  • erlässt die Besoldungsreglemente und Pensionsordnungen für den Gemeinderat und das Personal.
  • erlässt das Leitbild der Gemeinde.
  • nimmt Stellung zum Finanz- und Aufgabenplan, Jahresprogramm, Legislaturplan sowie zu Planungsberichten.
  • genehmigt den Rechenschaftsbericht des Gemeinderates.


Die Bürgerrechtsdelegation des Einwohnerrats sichert Ausländerinnen und Ausländern das Gemeindebürgerrecht zu.

Fakultatives und obligatorisches Referendum

Der Einwohnerrat (fakultatives Referendum)

  • beschliesst das Budget und legt den Steuerfuss fest (sofern der Steuerfuss unverändert bleibt).
  • entscheidet über Geschäfte mit Finanzbedarf oder -ertrag bis 20 % des Gemeindesteuer-Ertrages (ab 5 % fakultatives Referendum) und über den Verkauf von Grundeigentum von 1 bis 20 % des Gemeindesteuer-Ertrages (ab 5 % fakultatives Referendum).
  • erlässt Reglemente und genehmigt Gemeindeverträge.
  • beschliesst über Vorbereitungen bzw. den Beitritt zu Organisationen und Körperschaften, welche eine Fusion mit einer oder mehreren anderen Gemeinden bezwecken.


Der Einwohnerrat (obligatorisches Referendum der Stimmberechtigten)

  • beschliesst den Erlass oder die Abänderung der Gemeindeordnung.
  • beschliesst über den Erlass oder die Abänderung des Bau- und Zonenreglementes.
  • beschliesst den Beitritt zum oder der Austritt aus einem Gemeindeverband.
  • beschliesst über Geschäfte mit höherem Finanzbedarf oder -ertrag.
  • beschliesst das Budget und die Festsetzung des Steuerfusses (sofern der Steuerfuss verändert wird).
  • entscheidet über die Einführung oder Abschaffung von Gemeindesteuern.


Beschlüsse über den Erlass oder die Abänderung des Zonenplanes sowie über die Annahme bzw. Ablehnung einer Initiative unterliegen dem fakultativen oder obligatorischen Referendum.

 

Sitzungen

Die Einwohnerratssitzungen finden jeweils Donnerstags, in der Regel um 16 Uhr statt. Die Sitzungsdaten, die Traktanden sowie die Beschlüsse werden ständig aktualisiert.

Die Sitzungen sind öffentlich.

Personen

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