Dringliches Postulat Nr. 612/2009 von Hans-Ruedi Jung, CVP: Aufhebung Richtlinie Mehrwertabschöpfung
- Nummer
- 612/2009
- Geschäftsart
- Dringliches Postulat
- Status
- Erledigt
- Datum
- 5. Mai 2009
- Verfasser/Beteiligte
- Hans-Ruedi Jung
- Beschreibung
- Dringliches Postulat Nr. 612/2009
Aufhebung Richtlinie Mehrwertabschöpfung
Jung Hans-Ruedi, CVP
Eingegangen am 5. Mai 2009
Mit 16:11 Stimmen überwiesen am 14. Mai 2009
Abgeschrieben am 22. Oktober 2009
Der Gemeinderat Horw hat am 8. Januar 2009 Richtlinien für die Abgeltung planungsrechtlicher Vor- und Nachteile erlassen. Bei Ein- und Umzonungen sollen die Grundeigentümer neu 7 % des Handänderungswertes des neu eingezonten Baulandes bzw. des durch die Umzonung resultierenden Mehrwertes bezahlen. Der Gemeinderat hat weder den Einwohnerrat noch die Bevölkerung über den Erlass dieser Richtlinien bzw. deren Inhalt und Umsetzung orientiert.
Der Gemeinderat Horw ist gemäss der Gemeindeordnung nicht kompetent, neue Steuern und Abgaben zu erlassen. Dieses Recht haben nur die Stimmberechtigten der Gemeinde Horw. Dennoch beruft sich der Gemeinderat gegenüber den Grundeigentümern auf diese Richtlinien und will diese anwenden. Die Nichteinhaltung des Gesetzgebungsprozesses durch den Gemeinderat Horw weckt ein ungutes Gefühl bei den Bürgerinnen und Bürgern. In diesem Zusammenhang fordere ich den Gemeinderat auf, bei seiner Tätigkeit die Gemeindeordnung und die Gesetze zu beachten und einzuhalten und die am 8. Januar 2009 erlassenen Richtlinien für die Abgeltung planungsrechtlicher Vor- und Nachteile umgehend aufzuheben.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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