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Postulat Nr. 2020-709 von Lukas Bucher, L20, und Mitunterzeichnenden: Bäume in der Gemeinde Horw griffig schützen

Nummer
2019-303
Geschäftsart
Motion
Status
Erledigt
Datum
1. Oktober 2019
Verfasser/Beteiligte
Bucher Lukas (Erstunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in), Schwegler Charlotte (Mitunterzeichner/-in)

Martin Eberli, L20 (Mitunterzeichner/in)
Pia Koefoed, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 1. Oktober 2019
Entgegengenommen als Postulat am 12. März 2020 (umgewandelt von Motion Nr. 2019-303)
Abgeschrieben am 22. September 2022

Bäume sind für uns Menschen nicht nur ldentitätsstifter, sondern auch unmittelbar überlebenswichtig. Sie wandeln CO2 in Sauerstoff um, filtern Schadstoffe aus der Luft und dienen für ihre Umgebung wie eine natürliche Klimaanlage. Darüber hinaus sind sie für das gesamte Ökosystem unentbehrlich: Sie dienen als Lebensraum, als Nahrungsquelle, als Schattenspender.

Die Gemeinde Horw schützt Bäume mit Art. 27 im Bau- und Zonenreglement in Verbindung mit Art. 7 der Naturschutzverordnung. In Art. 7 der Naturschutzverordnung ist definiert, dass alle Eingriffe, welche eine über die ordentliche Pflege und Bewirtschaftung hinausgehende Veränderung der in Art. 2 genannten Schutzgebiete und -objekte zur Folge haben oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere die Rodung, Ausstockung und das Abbrennen von Pflanzenbeständen, bewilligungspflichtig sind.

Anders, als z.B. in der Stadt Luzern ist in Horw vorgesehen, dass nur in der Verordnung aufgelistete Bäume besonders geschützt sind und nicht abhängig vom Stammumfang.

Der Baumbestand in der Schweiz und ausserhalb der Waldgebiete ist gefährdet und dieser Trend wird anhalten: Der Druck auf grüne, unbebaute Flächen im Siedlungsgebiet – wo häufig auch alte Baumbestände vorhanden sind – nimmt weiter zu. Gleichzeitig werden im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung nach innen bestehende Siedlungen erneuert und verdichtet. Diese Entwicklung führt dazu, dass Grundeigentümer bestehende ältere Bäume durch Gebäude oder Tiefgaragen ersetzen möchten. In der Gemeinde Horw ist dies dann immerhin bewilligungspflichtig und Abgänge von geschützten Einzelbäumen sind zu ersetzen. In diesen Fällen kommt Art. 7 Abs. 2 zur Anwendung, und das zuständige Gemeinderatsmitglied kann Ausnahmen im Interesse des Schutzzweckes bewilligen oder wenn ausserordentliche Verhältnisse vorliegen und die Anwendung der Schutzvorschriften nicht zumutbar ist. Es ist zu befürchten, dass im Vergleich von Baumerhalt und Bauvorhaben häufig das Bauvorhaben höher gewichtet wird.

Wird die Fällung eines älteren Baums bewilligt, kann gemäss Art. 7 Abs. 3 / Art. 10 Abs. 3 Ersatzpflanzung gefordert werden. Es ist allerdings fraglich, wie häufig diese Ersatzpflanzung gefordert wird und ob die Pflanzung nach Realisierung des Bauvorhabens aufgrund der erforderlichen Grenzabstände überhaupt noch möglich ist und effektiv durchgesetzt wird.

Die bestehende Gesetzesformulierung führt zwangsläufig zum anhaltenden Verlust alter Bäume, welche eine wichtige Funktion im Ortsgefüge einnehmen und für viele Menschen Identität stiften. Ein gefällter, alter Baum wird bestenfalls durch eine Jungpflanze ersetzt, welche allerdings Jahrzehnte braucht, bis diese die Funktion ihres Vorgängers vollumfänglich übernehmen kann.

Wir fordern den Gemeinderat auf, den Art. 27 im Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Horw und die entsprechenden Artikel der Naturschutzverordnung dahingehend zu überarbeiten, dass ein griffiger Schutz für den Baumbestand in der Gemeinde Horw gewährleistet ist. Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm und geschützte Objekte gemäss Naturschutzverordnung sollten künftig nur in absoluten Ausnahmesituationen zur Fällung freigegeben werden dürfen, die Grundregel muss lauten «Baum vor Bau». Denkbar wäre beispielsweise eine Formulierung, welche die Fällung eines betroffenen Baumes nur dann zulässt, wenn die Verunmöglichung des geplanten Bauvorhabens einer materiellen Enteignung gleichkäme. Es soll zudem angestrebt werden, dass quantitativ die Anzahl Bäume auf Gemeindegebiet mindestens erhalten bleibt. Es soll auch nach Möglichkeiten für neue grosse Bäume gesucht werden.

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung