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Postulat Nr. 2019-700 von Urs Manser, CVP, und Mitunterzeichnenden: Biodiversitätskonzept: Die Förderung der Biodiversität ganzheitlich angehen

Nummer
2019-700
Geschäftsart
Postulat
Status
Erledigt
Datum
20. September 2019
Verfasser/Beteiligte
Beck Bertschmann Bettina (Mitunterzeichner/-in), Camenzind Leo (Mitunterzeichner/-in), Hocher Andrea (Mitunterzeichner/-in), Portmann Toni (Mitunterzeichner/-in), Studer Ivan (Mitunterzeichner/-in)

Roger Eichmann (Mitunterzeichner/in)
Urs Manser (Erstunterzeichner/in)
Markus Bider (Mitunterzeichner/in)
Richard Kreienbühl (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 20. September 2019
Überwiesen am 12. März 2020
Als erledigt abgeschrieben am 30. März 2023

Die Biodiversität ist nicht nur für unsere Lebensqualität essentiell, mehr noch, die Natur mit ihrer biologischen Vielfalt bildet unsere eigentliche Lebensgrundlage. Deshalb ist der anhaltende Biodiversitätsschwund äusserst besorgniserregend. Doch der Verlust an Artenvielfalt lässt sich noch stoppen. Und dabei können die Gemeinden eine wichtige Rolle spielen.

Unsere Gemeinde unternimmt hinsichtlich der Förderung der Biodiversität schon einiges. Zu erwähnen seien hier der Aktionsplan zur Vernetzung und Gestaltung des Freiraums 2018 - 2023 (Bericht und Antrag Nr. 1613), die kürzlich beschlossene Amphibienquerung bei der Winkelstrasse, die Revitalisierung von Gewässern und einige Vorstösse.

Doch um diese grosse Herausforderung bewältigen und die Situation nachhaltig verbessern zu können, braucht es ein ganzheitliches Konzept zur Förderung der Biodiversität, welches möglichst alle der Gemeinde zur Verfügung stehenden Handlungsfelder abdeckt, konkrete Ziele und Massnahmen verbindlich formuliert sowie Koordinations- und Steuerungsmittel einführt.

Der Bund und - seit kurzem - auch der Kanton Luzern, haben Biodiversitäts- strategien ausgearbeitet (siehe «Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kanton Luzern», Entwurf Kantonsratsbeschluss vom Juli 2019). ln Letzterem wird dabei die Bedeutung der Gemeinden bei der Förderung der Biodiversität hervorgehoben.

Mit diesem Postulat wird der Gemeinderat gebeten, die Erarbeitung eines kommunalen Biodiversitätskonzeptes zu prüfen. Das Konzept soll sich dabei nach den in der kantonalen Strategie beschriebenen Handlungsfeldern richten. Unter anderem sind dies: einheimische Arten fördern; invasive, gebietsfremde Arten bekämpfen; ökologische Infrastruktur erhalten und ausbauen; Biodiversität im Siedlungsgebiet stärken; Wissen generieren und verbreiten.

Nur durch konkrete, möglichst messbare Ziele kann sichergestellt werden, dass wirkungsvolle Massnahmen getroffen werden. Programme ohne klare Ziel- setzungen sind meist wirkungslos. Konkrete Ziele können zum Beispiel sein:

  • X % der Siedlungsfläche bestehen aus naturnahen und ökologisch sinnvoll vernetzten Grün- und Freiflächen.
  • Bei Bauprojekten (mit Gestaltungspflicht) sind X % der Fläche naturnah ausgestaltet.
  • Der Anteil unversiegelter Fläche bleibt bei X % der Siedlungsfläche.
  • Die Vernetzungsgebiete sind raumplanerisch gesichert.
  • Bauprojekte sind so geplant, dass die ökologische Vernetzungsfunktion erhalten oder verbessert wird.
  • Die Verbreitung der invasiven Arten ist gestoppt.
  • lm öffentlichen Raum wird das Potential für die Aufwertung von Lebensräumen genutzt und die fachgerechte Pflege gewährleistet. Auf Gemeindeland sind Xm2 mit artenreichen Blumen angesät.
  • Private, Unternehmen und Behörden kennen Ziele und Massnahmen des Biodiversitätskonzeptes und wissen, welchen Beitrag sie zur Erreichung der Ziele leisten können.
  • Es bestehen geeignete Information- und Beratungsinstrumente.

Abgeleitet von den Zielen können z. B. folgende Massnahmen beschlossen werden (nicht ab-schliessende Aufzählung):

  • Spezielles Augenmerk liegt auf der Revision des BZR und dessen konsequenten Vollzugs (z. B. griffigere Auflagen bei Umgebungsgestaltung, Erweiterung von Grünzonen, Sicherstellung einer verstärkten Förderung der ökologischen Vernetzung und extensiven Nutzung, verbindliche Vorschriften und Durchsetzung betreffend Dachbegrünungen, Verwendung einheimischer Pflanzenarten, Tümpel, Teiche, ökologische Wertflächen)
  • Festlegung von Schwerpunkten im Legislaturprogramm (über Aktionsplan 2019 bis 2023 hinaus)
  • Jedes relevante politische Geschäft wird betreffend Biodiversitätsförderung überprüft (z. B. Erstellen von Biotopen bei gemeindeeigenen Bauprojekten, Sicherstellung von Vernetzungsachsen etc.)
  • Beratung von Bauherrschaften, Anreize für Aufwertungen in Gärten; Anbieten von geeigneten Saatmischungen; Aufklärung betreffend Pestizide
  • Schulung der Mitarbeitenden des Werkhofes betreffend Pflege und Unterhalt naturnaher Bereiche, Erkennen von Neophyten etc.
  • Gemeindeeigenes Land angepasst pflegen, damit Lebensräume von bedrohten Arten erhalten bleiben oder neue Strukturen / Habitate geschaffen werden (wie z.B. Hochstamm-Obst-bäume, Hecken, Weichhölzer, Dornsträuchern, Trockenmauern, Naturwiesen etc.; über Aktionsplan 2018 bis 2023 hinaus); Anlegen von neuen Kleinstrukturen resp. -gewässern, Verzicht auf Pestizideinsatz bei gemeindeeigenen Grundstücken
  • Systematische Bekämpfung invasiver Arten, Wiederansiedlungskonzept für gefährdete Arten, Merkblätter für Grundstückeigentümer
  • Kommunikationskonzept, regelmässige Berichte und Tipps im Blickpunkt sowie auf der Webseite und sozialen Medien zwecks Sensibilisierung und Massnahmen bei privaten Grundstücken (Kommunikationskonzept)

Damit die Resultate des Biodiversitätskonzepts, in das sich in Revision befindliche BZR einfliessen können, ist die Prüfung des Postulates resp. die Erarbeitung des Konzeptes mit einer gewissen Dringlichkeit anzugehen.

Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung