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Interpellation Nr. 2016-663 von Esther Dissler, CVP, und Mitunterzeichnenden: Pflegeheimplanung Kanton Luzern

Nummer
2016-663
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
30. September 2016
Verfasser/Beteiligte
Hocher Andrea (Mitunterzeichner/-in), Studer Ivan (Mitunterzeichner/-in)
Esther Dissler (Erstunterzeichner/in)
Markus Bider (Mitunterzeichner/in)
Roger Eichmann (Mitunterzeichner/in)
Richard Kreienbühl (Mitunterzeichner/in)
Urs Manser (Mitunterzeichner/in)
Mario Schenkel (Mitunterzeichner/in)
Rita Sommerhalder (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Eingegangen am 30. September 2016
Dringlichkeit zurückgezogen am 25. Oktober 2016
Schriftlich beantwortet am 16. März 2017

Der Regierungsrat ist gemäss Krankenversicherungsgesetz zuständig für die Erarbeitung einer bedarfsgerechten Pflegeheimversorgung. Die Pflegeheimplanung 2010 ist grundsätzlich bis ins Jahr 2020 gültig. Da die Angebotsdichte in den letzten Jahren überschritten wurde, haben Gemeinden und zwei parlamentarische Vorstösse eine Überarbeitung der Pflegeheimplanung verlangt. Der entsprechende Bericht liegt seit Juni 2016 vor. Der Bedarf an Pflegeheimplätzen 2020 wird nun massiv tiefer prognostiziert als 2010. Im Kanton Luzern werden 597 Plätze weniger benötigt. Die Anzahl Plätze auf der Pflegeheimliste überschreiten bereits heute den für das Jahr 2020 geschätzten Mindestbedarf. Werden weitere Plätze auf die Pflegeheimliste aufgenommen, ist von einem Überangebot auszugehen. Ein Überangebot verstösst gegen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, welches Artikel 32 des Krankenversicherungsgesetzes als Voraussetzung für die Übernahme der Kosten nennt.

Bezogen auf die Umsetzung der Pflegeheimplanung in der Gemeinde Horw bitten wir den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:
  1. Wie wirken sich diese Zahlen auf die Planungsregion 1 Luzern, zu welcher Horw gehört, aus?
  2. Auf welches Maximum wird die Platzzahl in Horw (Kirchfeld aktuell 159 Betten, Blinden-Fürsorge aktuell 72 Betten) gelegt?
  3. Wie wirkt sich diese neue Platzzahl auf die Planung für einen allfälligen Neu- respektive Umbau des Kirchfeldes aus?
  4. Für das Projekt Vitadomo der Tertianum AG gilt die Auflage, dass bis Dezember 2017 alle 20 Plätze realisiert sein müssen. Die bis dann nicht realisierten Plätze werden von der Liste gestrichen. Inwiefern nimmt die Gemeinde Einfluss auf diese Auflage?
Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_663_Pflegeheimplanung_Kanton_Luzern.pdf Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_663_Pflegeheimplanung_Kanton_Luzern.pdf
Datum Sitzung