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Dringliche Interpellation Nr. 2016-656 von Ruth Strässle-Erismann, FDP, und Mitunterzeichnende: Drohnenflug entlang der Seestrasse

Nummer
2016-656
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
25. Februar 2016
Verfasser/Beteiligte
Strässle-Erismann Ruth (Erstunterzeichner/-in)
Jörg Gilg (Mitunterzeichner/in)
Sabine Lütolf (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 2016-656
Drohnenflug entlang der Seestrasse
Strässle-Erismann Ruth, FDP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 25. Februar 2016
Schriftlich beantwortet am 17. März 2016

Das Schweizer Fernsehen berichtete am Montag, 22. Februar in der Infosendung 10vor10 über den Drohneneinsatz der Gemeinde Horw. Einen Tag zuvor hatte bereits die NLZ einen Bericht über das Thema Drohnenflug entlang der Seestrasse abgedruckt.

Die Seestrasse gehört unbestritten zu den schönsten Wohnlagen der Gemeinde Horw. Diese Strasse ist jedoch immer wieder im Fokus. 2012 war die Heckenhöhe das Thema, Durchgangs-verkehr ein Dauerthema trotz Fahrverbot, Sperrung der Strasse wegen Erdrutsch, jetzt das Thema Drohnen und in der näheren Zukunft die Neugestaltung der ganzen Seestrasse.
  1. Im Grundsatz ist es wichtig, dass die Gemeinde wegen unerlaubten Bauten aktiv wird und die Einhaltung des geltenden BZR (Bau- und Zonenreglement) kontrolliert und durchsetzt. Hinweise zu unerlaubten Tätigkeiten kommen aus verschiedenen Quellen. a) Wie wurde bis anhin auf diese gemeldeten Vergehen reagiert? b) In welcher zeitlichen Frist wurden jeweils diese Meldungen bearbeitet? c) Durch welche Massnahmen hat die Gemeinde reagiert, wie sieht ein Ablaufplan aus? d) Wie viele Vergehen wurden in den letzten zehn Jahren gemeldet, wie viele konnten auf gutem Weg gelöst werden, wie viele nicht und wie viele sind noch pendent?
  2. Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt sich die Gemeinde, um von den heutigen Grundeigentümern nachträglich Baubewilligungen für schon lange bestehende Bauten (ca. über 30 Jahre) zu verlangen?
  3. Die Gemeinde beanstandet nicht bewilligte Bauten. Wieso ist es dann nötig kleinste Details zu erkennen, geben doch Google Maps und weitere Anbieter dafür genug gute Überblicke? Weitere fotografische Aufnahmen werden in verschiedentlichen Rhythmen - wie z.B. vom Kanton - erneuert. Wieso genügen diese Angaben nicht, um beim Verdachtsfall den persönlichen Kontakt zum Fehlbaren zu suchen?
  4. Wie sieht das weitere Vorgehen nach einer Drohnenübung aus? a) Wie viele Unterlagen, Baugesuche fehlen in der Kartei des Bauamtes? b) Was wurde unternommen, um die noch fehlenden Unterlagen zu beschaffen? c) Was erhofft sich die Gemeinde durch die Drohnenfotografie zu sehen? d) Könnten Einzelfälle mit den Grundeigentümern nicht einfacher gelöst werden?
  5. Wie wird sichergestellt, dass beim Fotografieren durch die Drohnen nicht weitere Grundeigentümer in ihrer Privatsphäre verletzt werden?
  6. Ist unter dem Aspekt „Gleichbehandlung aller Grundeigentümer“ damit zu rechnen, dass durch die offensichtlich gute Qualität die Drohnenfotografie auf das ganze Gemeindegebiet ausgedehnt wird? a) Wie sind die rechtlichen Grundlagen (Gemeinde, Kanton, Bund) für die Gemeinde und den Bürger? b) Wie reagiert die Gemeinde auf den Vorwurf eines Generalverdachts auf alle Grundeigentümer?
  7. Gemäss Angaben der Zeitung (NLZ) wird versucht, dass bei der Ausführung möglichst keine Personen erkennbar sein sollten. a) Was wird unternommen, dass überhaupt keine Personen auf den Fotos zu erkennen sind? b) Wie und wann werden die Grundeigentümer informiert? c) Wie sieht der zeitliche Ablauf dieser Drohnenfotografie aus?
Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen.
Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung