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Dringliche Interpellation Nr. 2016-654 von Urs Rölli, FDP, und Mitunterzeichnenden: Stirnrüti: Stand der Abgabe im Baurecht des Grundstücks Nr. 1650

Nummer
2016-654
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
24. Februar 2016
Verfasser/Beteiligte
Rölli Urs (Erstunterzeichner/-in)
Markus Bider (Mitunterzeichner/in)
Konrad Durrer (Mitunterzeichner/in)
Jörg Gilg (Mitunterzeichner/in)
Urs Manser (Mitunterzeichner/in)
Nathalie Portmann (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 2016-654
Stirnrüti: Stand der Abgabe im Baurecht des Grundstücks Nr. 1650
Rölli Urs, FDP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 24. Februar 2016
Beantwortet am 19. Mai 2016

Am 10. April 2014 wurde der Bericht und Antrag Nr. 1522 «Weiteres Vorgehen Grundstück Nr. 1650, Stirnrüti» im Einwohnerrat behandelt. Es wurde beschlossen, das Grundstück Nr. 1650 im Baurecht abzugeben, auf eine Ausschreibung zu verzichten und mit der Alfred Müller AG, Baar, die Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Falls diese zu keinem befriedigenden Ergebnis führen, soll das Land zur Abgabe im Baurecht öffentlich ausgeschrieben werden.

Das Baugesuch der Alfred Müller AG ist 2015 eingegangen. Die Bauprofile wurden gesetzt. Sie umfassen auch das Grundstück Nr. 1650.

Wie in der NLZ vom Donnerstag, 18. Februar 2016 zu lesen ist, hat die Gemeinde Horw die Baubewilligung für das Projekt Stirnrütipark erteilt. Das Gebäude auf dem Gemeindeland ist nicht teil der vorliegenden Baubewilligung.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
  1. Gemäss Zeitungsbericht der NLZ konnten die Vertragsverhandlungen mit der Alfred Müller AG, Baar NICHT erfolgreich abgeschlossen werden: a) Was waren die Gründe? b) Wie definierte der Gemeinderat ein «befriedigendes Ergebnis» gemäss Antrag 3 des Berichts und Antrags Nr. 1522? c) Welches sind die nächsten Schritte und wann erfolgen sie?
  2. Welches sind die aufgelaufenen Kosten zulasten der Gemeinde für die bisherigen Planungen (Wettbewerb, Vorprojekt, Gestaltungsplan, Baurechtsverhandlungen etc.)?
  3. Werden die Kosten dem Baurechtsnehmer übertragen?
  4. Mit welchen Komplikationen und Zusatzkosten ist bei einer separaten Bauausführung für das Grundstück Nr. 1650 zur rechnen: a) Für den Standort Kindergarten? b) Für den Faktor «Sicherer Schulweg» c) Für die Baustellenzufahrt und -erschliessung? d) Für gemeinsame Bauausführungen, wie z.B. Tiefgarage?

Für die Beantwortung der erwähnten Punkte danke ich bestens.
Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

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