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Dringliche Interpellation Nr. 2016-651 von Urs Manser, CVP, und Mitunterzeichnenden: Bebauungsplanverfahren: Kommunikation des Gemeinderates

Nummer
2016-651
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
15. Januar 2016
Verfasser/Beteiligte
von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)
Urs Manser (Erstunterzeichner/in)
Konrad Durrer (Mitunterzeichner/in)
Nathalie Portmann (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 2016-651
Bebauungsplanverfahren: Kommunikation des Gemeinderates
Manser Urs, CVP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 15. Januar 2016
Schriftlich beantwortet am 17. März 2016

Am Beispiel des Bebauungsplans Kernzone Winkel stellen sich uns einige Fragen hinsichtlich der Kommunikation des Gemeinderates mit den direkt Betroffenen sowie einspracheberechtigten Organisationen. Im Hinblick auf das kommende Bebauungsplanverfahren betreffend Dorfkern Ost betrachten wir die Interpellation als dringlich.
  1. Auf Nachfrage bei direkt Betroffenen (Grundeigentümer im Planungsperimeter, zum Teil über 80-jährige Personen) zeigte es sich, dass insbesondere jene, welche nicht am Mitwirkungsverfahren teilgenommen hatten, über die Auflage des Bebauungsplanes keine Kenntnis hatten. Diese Auflage wurde in der Blickpunkt-Ausgabe vom April 2015 auf Seite 11 unter der Rubrik "Politik" in einem kurzen Artikel mit dem Titel "Auflage: Kernzone Winkel" angekündigt. Darin wurde erwähnt, dass Einsprachen innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden können. Einige direkt betroffene Grundeigentümer hatten auf Anfrage diese Information im Blickpunkt nicht gesehen und nach ihren Angaben auch keine anderweitigen Informationen von der Gemeinde erhalten. Unter diesen wäre z.B. ein Grundeigentümer äusserst stark betroffen gewesen, wäre doch der Baubereich des Nachbargrundstückes unmittelbar an die Grundstücksgrenze gelegt worden. a) Wie wird grundsätzlich die Informationspflicht der Gemeinde bei der Auflage von Bebauungsplänen vollzogen? Wie werden insbesondere direkt Betroffene informiert? b) Trifft es zu, dass in der oben erwähnten Auflage die Gemeindeverwaltung unmittelbar betroffenen Grundeigentümern keine an diese adressierten Informationen über die Auflage (inkl. der Erwähnung der Einsprachefrist) zugestellt hat? c) Die Gewährung des rechtlichen Gehörs ist ein zentrales Element unseres Rechtsstaates. Falls b) zutrifft, ist der Gemeinderat der Meinung, dass mit der alleinigen Information im Blickpunkt die Betroffenen ausreichend über die Auflage informiert sind, so dass diese ihr Recht auch tatsächlich nutzen können? d) Weshalb erschien die Ankündigung der Auflage im Blickpunkt unter der Rubrik "Politik"? Was hatte nach Einschätzung des Gemeinderates das Verfahren zum damaligen Zeitpunkt mit Politik zu tun? Wieso sollten nach Meinung des Gemeinderates direkt Betroffene die Mitteilung der Auflage unter der Rubrik "Politik" suchen?
  2. Das Bebauungsplanverfahren besteht am Beispiel Kernzone Winkel aus einem Grobentwurf, dem anschliessenden Architekturwettbewerb für den Baubereich Süd und dem konkreten Bebauungsplan. Die betroffenen Grundeigentümer hatten dabei Gelegenheit, nach dem Vorliegen des Grobentwurfs an einem Mitwirkungsverfahren teilzunehmen. Eine Grundeigentümerin hat dabei festgestellt, dass ihr der Anhang zum Grobentwurf nicht zugestellt wurde. Diesen erhielt sie auch auf Nachfrage hin nicht. Wieso hat der Gemeinderat diese Unterlagen nicht zugestellt?
  3. Im Rahmen der Behandlung der Einsprachen unterbreiteten die einsprechenden Parteien dem Gemeinderat am 26. November 2015 einen Kompromissvorschlag. Der Vorschlag war dabei konkret auch an den Einwohnerrat adressiert. Weshalb hat der Gemeinderat den Kompromissvorschlag nicht an den Einwohnerrat verteilt?
Für die Beantwortung unserer Fragen danken wir Ihnen.
Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

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Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_651_Bebauungsplanverfahren.pdf Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_651_Bebauungsplanverfahren.pdf
Datum Sitzung