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Dringliche Interpellation Nr. 644/2014 von Reto von Glutz, SVP, und Mitunterzeichnenden: Umsetzung Projekt "Alter Werkhof", Kantonsstrasse 154, Horw

Nummer
644/2014
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
19. Dezember 2014
Verfasser/Beteiligte
von Glutz Reto (Erstunterzeichner/-in), Strässle-Erismann Ruth (Mitunterzeichner/-in)
Thomas Zemp (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 644/2014
Umsetzung Projekt „Alter Werkhof“, Kantonsstrasse 154, Horw
von Glutz Reto, SVP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 19. Dezember 2014
Schriftlich beantwortet am 26. März 2015 (siehe Anhang)

Am 25. April 2013 behandelte der Einwohnerrat den Bericht und Antrag Nr. 1501. Mit 26:0 Stimmen wurde der Begründung und Übertragung eines selbständigen und dauernden Baurechts an die Hegimmo AG für das Grundstück Nr. 3121 mit einer Fläche von 3'484 m2 zugestimmt.

Ausschlaggebend für diesen Beschluss war, dass die Hegimmo AG über ein klares Projekt verfügte, welches sie auf dem Grundstück realisieren wollte. Dieses in der Praxis bewährte Konzept und die gute Ausnutzung des Grundstückes wurden vom Gemeinderat hervorgestrichen und überzeugten den Einwohnerrat. Das Projekt wurde den Mitgliedern der GPK und der BVK vom Baurechtsnehmer ausführlich vorgestellt. Es fand sowohl bei den vorberatenden Kommissionen und letztlich bei den Ratsmitgliedern einstimmig Unterstützung.

Über 1½ Jahre später und trotz vertraglich festgelegter Verpflichtung zum Baubeginn bis spätestens 30. April 2014 muss festgestellt werden, dass noch immer kein bewilligter Gestaltungsplan und schon gar nicht eine Baubewilligung vorliegt, obwohl der Baurechtnehmer sein Projekt mehrfach überarbeitet und den Wünschen des Bauamtes gerecht zu werden versucht hat. Der vertraglich vorgegebene Fertigstellungstermin vom 31. Dezember 2015 wird damit nicht eingehalten werden können und es scheint mittlerweile ungewiss, ob es diesen Zweckbau überhaupt je geben wird. Die tatsächlichen Verhältnisse stehen im Widerspruch zu den im Baurechtsvertrag getroffenen Abmachungen, was nicht zuletzt bezüglich der finanziellen Verpflichtungen grundsätzliche Vollzugsfragen aufwirft.

Diese Entwicklung ist unbefriedigend und entspricht nicht unseren Erwartungen. Die vom Baudepartement als vorprüfende Instanz gestellten Anforderungen scheinen diesen funktionalen Bau, der einerseits preisgünstigen Wohnraum für Studierende und anderseits preisgünstige, flexible aber trotzdem qualitativ gute Räumlichkeiten für Handel und Gewerbe schafft, nicht mehr zu ermöglichen. Gemäss Antwort zu Ziff. 14 der Interpellation Nr. 631/2013 werden Anforderungen ähnlich dem Bebauungsplan "horw mitte" gestellt und durch die entsprechende Fachkommission beurteilt. Das war nie im Sinne des Einwohnerrates und im damaligen B+A auch nicht ausgewiesen. Die Anforderungen einer solchen Fachkommission mögen für eine städtebauliche Überbauung von "horw mitte" noch richtig sein; für eine Wohn- und Gewerbebaute mit vorwiegend funktionalen Anforderungen von Gewerbetreibenden sind sie jedoch fehl am Platz.

Wir fordern den Gemeinderat deshalb auf, dafür zu sorgen, dass das dem Einwohnerrat aufgezeigte Projekt endlich fortgesetzt wird. Wir bitten, über das Projekt Auskunft zu geben
  1. wie der Stand im Bewilligungsverfahren ist,
  2. klar und verständlich aufzuzeigen, wie das Bauamt die anzustrebende architektonisch hohe Qualität (§ 65 Abs. 2 PBG) für den Gestaltungsplan "Alter Werkhof' definiert, insbesondere wie die genauen Vorgaben lauten und wo es noch Abweichungen gibt, und
  3. wie die finanziellen Verpflichtungen aus dem Baurechtsvertrag vollzogen werden.
Für Ihre Stellungnahme und Antworten danken wir Ihnen.

Mitunterzeichnende:
Eberhard Reto, SVP
Strässle-Erismann Ruth, FDP
Zemp Thomas, CVP
Fraktion
SVP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

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Datum Sitzung