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Motion Nr. 2025-335 von Stefan Maissen, FDP, und Mitunterzeichnenden: Sicherstellung der Umsetzbarkeit der Solarpflicht bei Dachsanierungen – Beseitigung von Netzengpässen in Horw

Nummer
2025-335
Geschäftsart
Dringliche Motion
Status
Eingereicht
Datum
22. September 2025
Verfasser/Beteiligte
Maissen Stefan (Erstunterzeichner/-in), Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), Bisang Ramon (Mitunterzeichner/-in), Forrer Johannes (Mitunterzeichner/-in), Hool Carla (Mitunterzeichner/-in), Lindegger Yvonne (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 22. September 2025
Dringlichkeit abgewiesen am 25. September 2025

 «Seit dem 1. März 2025 gilt im Kanton Luzern die Pflicht zur Eigenstromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen (PV) bei Neubauten und Dachsanierungen, sofern eine Dacheindeckung oder -abdichtung wesentlich verändert wird. Die Pflicht zur Nutzung des Stromerzeugungspotenzials gilt für alle Bauten, die beheizt, gekühlt, belüftet oder befeuchtet werden. Auch das neue Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Horw, welches in den letzten Jahren teilrevidiert wurde, schreibt generell Photovoltaikanlagen auf Dächern vor.

Leider kann das Stromnetz in einigen Horwer Quartieren den Mehrstrom bereits heute oder in Kürze gar nicht aufnehmen, weil die Leitungen und Trafostationen zu wenig Kapazität haben. Eigentümer müssen also Solaranlagen bauen, dürfen den nicht für den Eigenbedarf benötigten Strom aber nicht einspeisen. Die CKW kann ganz einfach den Anschluss verweigern. Ab 1. Januar 2026 ist zudem eine gesetzliche Möglichkeit vorgesehen, die Einspeisung am Netzanschlusspunkt auf 70 % der Generatorleistung zu begrenzen (um einen Netzausbau vermeiden zu können).

Dies führt zu einer unzumutbaren Härte für Private und Unternehmen, untergräbt die Glaubwürdigkeit der Energiewende und erzeugt einen Zielkonflikt zwischen Gesetzgebung und lokaler Infrastruktur, welcher auf dem Rücken der Eigentümer ausgetragen wird. Die Amortisation von Photovoltaikanlagen verzögert sich somit und überschreitet damit unter Umständen sogar deren Lebensdauer, was im Widerspruch zur Förderung von nachhaltiger und umweltfreundlicher Energiegewinnung steht. Die Gemeinde Horw soll deshalb aktiv werden, um sicherzustellen, dass die Umsetzung der Solarpflicht sinnvoll, gerecht und praxistauglich erfolgen kann.

Der Gemeinderat wird beauftragt,

  1. eine Bestandsaufnahme der aktuellen Netzkapazitäten und Engpässe in Horw (inkl. Trafostationen und Rückspeisemöglichkeiten) in Zusammenarbeit mit den CKW vorzunehmen.
  2. gemeinsam mit den CKW einen Massnahmenplan zu entwickeln, wie diese Engpässe kurz- und mittelfristig behoben oder überbrückt werden können (z. B. Netzverstärkung, Speicherlösungen, koordinierte Quartierprojekte) und wie dieser Ausbau beschleunigt werden kann.
  3. die Bevölkerung über Alternativen und Rechte (z. B. Ersatzabgabe, Härtefallregelungen, lokale Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch, ZEV/LEG) transparent zu informieren.
  4. Zu prüfen, ob Bauherren den Kapazitätsengpass des Netzes als Grund gemäss neuem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Horw anführen können sollen, keine Photovoltaikanlage auf ihrem neuen Hausdach, oder zumindest erst nach einem entsprechenden Netzausbau, errichten zu müssen.

Die Resultate sollen dem Rat in Form eines Planungsberichts unterbreitet werden.»

Zugehörige Objekte

Name
motion335-25_ dringl (PDF, 82.74 kB) Download 0 motion335-25_ dringl