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Interpellation Nr. 640/2014 von Ruth Strässle-Erismann, FDP, und Mitunterzeichnenden: Tourismuszone auf Oberrüti

Nummer
640/2014
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
19. September 2014
Verfasser/Beteiligte
Strässle-Erismann Ruth (Erstunterzeichner/-in), Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Rölli Urs (Mitunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)
Markus Bider (Mitunterzeichner/in)
Jörg Conrad (Mitunterzeichner/in)
Roger Eichmann (Mitunterzeichner/in)
Hermann Herren (Mitunterzeichner/in)
Richard Kreienbühl (Mitunterzeichner/in)
Jürg Luthiger (Mitunterzeichner/in)
Sabine Lütolf (Mitunterzeichner/in)
Urs Manser (Mitunterzeichner/in)
Ulrich Nussbaum (Mitunterzeichner/in)
Daniel Vozar (Mitunterzeichner/in)
Thomas Zemp (Mitunterzeichner/in)
Jasmin Ziegler-Hüppi (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Interpellation Nr. 640/2014
Tourismuszone auf Oberrüti
Strässle-Erismann Ruth, FDP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 19. September 2014
Schriftlich beantwortet am 26. März 2015 (siehe Anhang)

Die Oberrüti ist ein idealer Ausgangspunkt für Spaziergänger, bietet sie doch einen einmaligen Ausblick auf See und Berge. Für ältere und teilweise gehbehinderte Personen ist der flache Panoramaweg zum Flanieren optimal. Die Oberrüti ist zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto erreichbar.

Seit ca. einem Jahr versuchen private Anwohner durch Anbringen von Flyern bei parkierten Autos, Besucher abzuhalten auf Oberrüti zu fahren. Ihnen wird bei erneutem Besuch mit einer Anzeige und Busse gedroht. Zusätzlich sind neue Verbotstafeln (Vor der Zufahrtsstrasse und vor der Zufahrt zum Parkplatz) angebracht wo zu lesen ist: "Beschluss Amtsgericht Luzern 1984, erneuert 2014". Ebenso steht, dass Durchfahrt und Parkieren amtlich verboten sei und Zuwiderhandlung gemäss §20 UeStG strafbar.

Dieses Vorgehen ist für viele Horwer Bewohner nicht nachvollziehbar und erstaunt. Gemäss Zonenplan A vom 26. Sept. 2010 befindet sich die Oberrüti mit dem noch bestehenden Hotelkomplex in der Sonderbauzone Tourismus.

Zu dieser Situation bitte ich den Gemeinderat mir folgende Fragen zu beantworten.
  1. Ist dem Gemeinderat bekannt, dass Besucherinnen und Besucher mit Flyern und Bussenandrohungen durch private Anwohner abgeschreckt werden auf Oberrüti zu fahren?
  2. Sind die angebrachten Verbotstafeln rechtens? Sind diese so korrekt und verbindlich? Wurden diese veröffentlicht, konnte dagegen Einsprache erhoben werden?
  3. Ist dieses Vorgehen privater Anwohner im Interesse der Gemeinde Horw? Gibt es eine Strassengenossenschaft auf Oberrüti die diese Strasse beinhaltet?
  4. Sofern eine Strassengenossenschaft besteht, ist die Eigentümerin der Oberrüti (Hotel) Liegenschaft auch daran beteiligt?
  5. Hat die heutige Besitzerin des Hotelgrundstückes ein Wegerecht das Besucher legitimiert zum Hotel zu fahren? Ist dies im Grundbuchamt eingetragen?
  6. Was unternimmt allenfalls die Gemeinde, um die Interessen der Horwerinnen und Horwer den Zugang zu diesem Naherholungsgebiet sicherzustellen? Welche rechtlichen Instrumente stehen der Gemeinde zur Verfügung um diese Tourismuszone zu erschliessen?
  7. Ist es möglich, dass die Gemeinde die Zufahrt zum Hotel Waldhaus wie zum Grämliswald Vita Parcours erlauben kann?
  8. Hat die Gemeinde Kenntnis was in der Zukunft für die Oberrüti (Hotel Waldhaus) in der Tourismuszone angedacht oder in Planung ist?
  9. Sofern das Vorgehen der privaten Anwohner auf Oberrüti rechtens ist, wie gedenkt die Gemeinde damit bezüglich Strassenunterhalt, Schneeräumung und möglicher Tempo 30-Zone umzugehen, oder endet dies bei der jetzigen Verbotstafel? Würde im Winter auch nur bis zu dieser Tafel Schnee weggeräumt, oder hat die Gemeinde die Zufahrtsberechtigung bis zum jetzigen Hotel?
Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung