Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Motion Nr. 2025-333 von Eliane Nater, L20, und Mitunterzeichnenden: Präzise und zeitgemässe Bezeichnungen der politischen Organe Horws

Nummer
2025-333
Geschäftsart
Motion
Status
Eingereicht
Datum
15. Mai 2025
Verfasser/Beteiligte
Nater Eliane (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Luthiger Daniela (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in), Zimmermann Maline (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingereicht am 15. Mai 2025

«Die Gemeindeordnung regelt die Bezeichnung der politischen Organe unserer Gemeinde. Diese Motion fordert den Gemeinderat dazu auf, in einer Teilrevision der Gemeindeordnung den Begriff «Einwohnerrat» durch «Gemeindeparlament»1 und den Begriff «Bürgerrechtsdelegation» durch «Einbürgerungsdelegation» zu ersetzen. Ausserdem soll anstatt «Gemeindepräsident/Gemeindepräsidentin» der Begriff «das Gemeindepräsidium» verwendet werden.

Begründung:

  1. Schon lange zeigt die Sprachwissenschaft auf, dass Sprache und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Wirklichkeit eng miteinander verknüpft sind. Werden Bevölkerungsgruppen sprachlich nicht vertreten, führt das zu systematischer Benachteiligung. So braucht es etwa eine geschlechtergerechte Sprache, um die in der Bundesverfassung verankerte Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten. Die Umbenennung von «Einwohnerrat» zu «Gemeindeparlament», «Bürgerrechtsdelegation » zu «Einbürgerungsdelegation» und die Verwendung des Begriffs «Gemeindepräsidium» ermöglichen, dass die Bezeichnungen der politischen Organen Horws alle Geschlechter repräsentieren und leisten so einen Beitrag zur Gleichstellung.
  2. Der Begriff «Einbürgerungsdelegation» ist dem Begriff «Bürgerrechtsdelegation» zudem aufgrund des präziseren Ausdrucks vorzuziehen: „Einbürgerungsdelegation“ beschreibt die eigentliche Aufgabe des Gremiums und macht klar, dass es um die Beurteilung und Entscheidung über Einbürgerungen geht und nicht etwa um allgemeine Bürgerrechte. Dazu kommt, dass «Einbürgerung» alltagssprachlich geläufig und somit verständlicher ist.
  3. Die Umbenennung von «Einwohnerrat» zu «Gemeindeparlament» fördert nicht nur die Gleichstellung, sondern verstärkt v.a. auch das demokratische Verständnis, denn er führt:
  1. zu besserer Verständlichkeit: Der Begriff «Parlament» ist allgemein bekannt und steht für eine demokratisch gewählte Entscheidungsinstanz, die Gesetze oder Regelungen erlässt. „Einwohnerrat“ hingegen kann so missverstanden werden, dass alle Einwohner direkt beteiligt sind, obwohl es sich um ein gewähltes Gremium handelt.
  2. zu mehr Klarheit in Bezug auf die Funktion: „Gemeindeparlament“ verdeutlicht, dass es sich um die gesetzgebende Instanz innerhalb der Gemeinde handelt, analog zu Kantonsund Nationalparlamenten.
  3. zu mehr Einheitlichkeit: Auf nationaler und kantonaler Ebene gibt es Parlamente – die Bezeichnung „Gemeindeparlament“ schafft hier eine Einheitlichkeit. Das kantonale Gemeindegesetz (GG – SLR Nr. 150) verwendet durchgängig den Begriff „Gemeindeparlament“. „Einwohnerrat“ wird nicht verwendet.

Wir danken im Voraus für die Entgegennahme unseres Anliegens.»

1 Ein sinnvoller Ersatz für «Einwohnerratspräsidium» wäre «Parlamentspräsidium».

Zugehörige Objekte

Name
motion333-25 (PDF, 52.52 kB) Download 0 motion333-25