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Dringliche Interpellation Nr. 628/2013 von Urs Rölli, FDP, und Mitunterzeichnenden: Sanierung Gemeindehaus

Nummer
628/2013
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
10. Juni 2013
Verfasser/Beteiligte
Rölli Urs (Verfasser/-in)
Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 628/2013
Sanierung Gemeindehaus
Rölli Urs, FDP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 10. Juni 2013
Beantwortet am 20. Juni 2013

Der Einwohnerrat hat am 17. November 2011 für die Sanierung des 33-jährigen Gemeindehauses einen Kredit von 6.8 Mio. Franken bewilligt und den Beschluss gleichzeitig dem obligatorischen Referendum unterstellt (B+A 1455). Die Stimmberechtigten haben mit 2'730 ja (52.9 %) zu 2'432 nein (47.1 %) die Sanierung beschlossen. Im Jahr 2012 wurden die planerischen Arbeiten in die Wege geleitet.

Aus dem Jahresbericht unter 2.7.1 ist zu entnehmen, dass im September 2012 die Ausschreibung des Architekturauftrages erfolgte. Ende Oktober 2012 sind 13 Offerten eingegangen, welche intensiv geprüft wurden. Die Auftragsvergabe erfolgte Mitte Dezember 2012 an die ARGE Harry van der Meijs, Luzern und Raumfalter AG, Zürich. Ebenfalls konnten die Aufträge an die Fachplaner vergeben werden. Im Moment ist die Detailplanung im Gange. Die Baueingabe ist für Herbst 2013 vorgesehen und anschliessend kann im Frühjahr 2014 der eigentliche Baubeginn erfolgen.

Anlässlich der Detailberatung an der Einwohnerratssitzung vom 23. Mai 2013 wurde aus dem Rat die Frage an den zuständigen Gemeinderat über den Stand des Arbeitsfortschrittes gestellt. Laut B+A Nr. 1455 (Basis für Volksabstimmung) hätten die Bauarbeiten im März 2012 begonnen und der Umbau im Frühjahr 2013 realisiert werden müssen. Auf die gestellten Fragen wich der zuständige Gemeinderat aus und wollte nichts dazu sagen. Dies irritierte den Rat, lässt uns aufhorchen und gibt Anlass zu Fragen:
  1. Was ist der Grund, dass der Einwohnerrat nicht transparent über den Baufortschritt informiert wird?
  2. Wieso konnte bei der Vergabe des Architekturauftrags der Projektverfasser nicht berücksichtigt werden?
  3. Stimmt es, dass mit der Vergabe des Architekturauftrages der beauftragte Architekt neue Ideen vorgeschlagen hat und er heute nicht mehr auf der Basis des genehmigten Projekts weiterarbeitet?
  4. Wird somit nochmals ein Vorprojekt ausgearbeitet? Wenn ja, generiert dies zusätzliche Kosten und in welcher Höhe?
  5. Ist dieses Vorgehen aufgrund der Volksabstimmung vom 11. März 2012 & Einwohnerratsbeschluss zulässig? Welche Richtlinien sehen dies vor?
  6. Welches sind die bereits insgesamt angefallenen Kosten inkl. allfällige Gemeinderatskredite u.a. für die B+As Nrn. 1455, 1420 und 1347 sowie auch den Auftrag an die Hofstetter AG?
  7. Was für Auswirkungen hat der Verzug auf den Abschluss der Arbeiten sowie auf die kommenden Projekte rund um das Gemeindehaus? Welches sind die damit verbundenen Kostenfolgen (u.a. Bauamt eingemietet etc.)?
  8. Konnte zwischenzeitlich die Frage bezüglich Polizeiposten geklärt werden und wie weit beeinflusst dies die Sanierung des Gemeindehauses?
  9. Wie sieht das Terminprogramm und die weiteren Schritte aus?
Für die Beantwortung der erwähnten Punkte danke ich bestens.

Mitunterzeichnende:
Biese Jürg, FDP
Gilg Jörg, FDP
Lütolf Sabine, FDP
Nussbaum Ueli, FDP
Wirz Marcel, FDP
Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

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