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Dringliche Interpellation Nr. 2023-772 von Urs Steiger, L20, und Mitunterzeichnenden: Baumfällaktion Linde im Dorfkern Ost

Nummer
2023-772
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
23. November 2023
Verfasser/Beteiligte
Steiger Urs (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in)

Noel Schemm, L20 (Mitunterzeichner/in)
Charlotte Schwegler, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 23. November 2023
Mündlich beantwortet am 23. November 2023

Am vergangenen Dienstag, 21. November, wurde im Zusammenhang mit der Züglete des Zunft-Spychers eine Linde auf Gemeindeareal unrechtmässig gefällt. Es ist eine der drei Linden, die wesentlicher Anlass dafür waren, dass die Diskussionen um den Bebauungsplan Dorfkern Ost langanhaltend ausfielen und der Bebauungsplan schliesslich auch überarbeitet werden musste. Der Einwohnerrat hat sich bei der Behandlung des Bebauungsplanes einstimmig für die Erhaltung der drei Linden ausgesprochen. Der Antrag auf Bemerkung «Die Baubereiche D1 und D2 seien so zu platzieren, dass die auf der flächenmässig erweiterten Parzelle 1613 und der Parzelle 3242 bestehenden drei Linden erhalten werden können» wurde mit

25 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung überwiesen. Es ist nun mehr als stossend, dass dieses klare Statement seitens unseres Rates und somit die Horwer Bevölkerung mit der unbewilligten Baumfällung übergangen wurde.

Die Unwissenheit der Verantwortlichen über diese Aktion, wie sie in den Medien dargestellt wird, ist wenig stichhaltig, wirkt fadenscheinig und schützt bekanntermassen vor Strafe nicht. Eine Zügelaktion für ein Gebäude muss bis ins Letzte vorbereitet werden, soll das Objekt nicht irgendwo hängen bleiben oder Schäden verursachen. Für eine Baumfällaktion benötigt es einen Auftrag, der auf einem entsprechenden Entscheid beruht. Hier Unwissenheit zu bekunden, grenzt an Irreführung.

Wir fragen deshalb an:

  1. Wie beurteilt der Gemeinderat die Baumfällaktion?
  2. Wer hat die Umzugsaktion des Spychers beantragt und wer hat sie auf Basis welcher Unterlagen bewilligt?
  3. Wie wurde die Fähigkeit des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin zur Durchführung dieses Transports beurteilt
  4. Wurde die illegale Aktion und die resultierende Sachbeschädigung bereits angezeigt? Falls nicht, wann gedenkt der Gemeinderat dies zu tun?
  5. Ist der Gemeinderat bereit, Klarheit bezüglich der Fällaktion zu schaffen und diese der Öffentlichkeit bekannt zu geben?
  6. Beabsichtigt der Gemeinderat einen 1:1-Ersatz der gefällten Linde einzufordern und die Verantwortlichen für die Aktion entsprechend zu behaften?
  7. Wie ist sichergestellt, dass beim Transport des Spychers keine weiteren Bäume in Mitleidenschaft gezogen werden?

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung