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Postulat Nr. 537/2003 (von Motion Nr. 245/2002 umgewandelt) von Bernhard Stadelmann, CVP: Aufhebung des Verbots von Gartenhäuschen auf dem Areal Roggern

Nummer
537/2003
Geschäftsart
Postulat
Status
Erledigt
Datum
23. Oktober 2002
Beschreibung
Einwohnerrat Horw
Postulat Nr. 537/2003 (von Motion Nr. 245/2002 umgewandelt)
Eingegangen 23.10.2002
Überwiesen 27.11.2003
Abgeschrieben 22.09.2005

Bernhard Stadelmann, CVP
Aufhebung des Verbots von Gartenhäuschen auf dem Areal Roggern

Anfangs der 80er-Jahre wurde das Areal Roggern für die Errichtung von Familiengärten ausgeschieden. Das Areal wurde im Jahr 2000 erweitert und weist heute eine Fläche von 10'900 m2 auf. Die Bürgergemeinde hat dieses Areal dem Familiengärtnerverein verpachtet. Gemäss dem Pachtvertrag ist die Erstellung von Gartenhäuschen untersagt. Im Zeitpunkt, als dieses Areal ausgeschieden wurde, befand es sich in der Landwirtschaftszone. Die Erstellung von Gartenhäuschen war aus rechtlicher Sicht nicht möglich. Bei der Revision der Ortsplanung wurde dieses Areal in die Zone für Sport- und Freizeitanlagen umgeteilt. Aus raumplanungs- und baurechtlicher Sicht steht der Errichtung von Gartenhäuschen nichts im Wege. Das Areal befindet sich in einer Mulde und somit nicht an exponierter Lage. Auch besteht keine Gefahr, dass durch die Bewilligung von Gartenhäuschen zusätzliche Immissionen entstehen. Die Gründe, die zum Verbot der Gartenhäuschen geführt haben, sind weg gefallen. Aufgrund des Verbotes von Gartenhäuschen ist das Areal für viele Familiengärtner nicht attraktiv. So wurde bis heute eine grössere Fläche des Areals nicht verpachtet. Obwohl auf dem Areal Roggern Reserven bestehen, plant die Einwohnergemeinde zur Zeit die Erstellung von 25 weiteren Parzellen auf der Autobahn.
Wir fordern deshalb den Gemeinderat auf, das Bau- und Zonenreglement im Anhang 2 SF-24 "Roggern Familiengärten" so zu ergänzen, dass Gartenhäuschen gestattet sind.
Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates