Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Dringliches Postulat Nr. 2023-768 von Philipp Peter, L20, und Mitunterzeichnenden: Erweiterung Badeplatz EAWAG

Nummer
2023-768
Geschäftsart
Dringliches Postulat
Status
Erledigt
Datum
26. Mai 2023
Verfasser/Beteiligte
Peter Philipp (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)

Noel Schemm, L20 (Mitunterzeichner/in)
Charlotte Schwegler, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 26. Mai 2023
Entgegengenommen am 1. Juni 2023
Als erledigt abgeschrieben am 21. September 2023

Am 21. Mai 2021 haben die Einwohnerräte Urs Steiger und Mitunterzeichnende das dringliche Postulats Nr. 2021-730[1] mit gleichlautendem Titel bereits eingereicht. In der Einwohnerratssitzung vom 27. Mai 2021 wurden weder die Dringlichkeit noch der Inhalt des Vorstosses durch den Gemeinderat in Frage gestellt und das Postulat entgegengenommen[2].

Unglücklicherweise erhielt das Postulat inzwischen das Prädikat «erledigt», obwohl davon keineswegs die Rede sein kann. Zwei Jahre später, zeigt sich die Ausgangslage unverändert. Die EAWAG hat ihr Baugesuch von 2021 nach öffentlichem Druck hinsichtlich des Baukörpers überarbeitet und angepasst. Leider wurde dabei die Parkplatzsituation ausser Acht gelassen. Dies, obwohl die legitime politische Bevölkerungsvertretung mit dem genannten Postulat deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass die Verschiebung der Mitarbeiterparkplätze zwingend notwendig ist und dadurch mehr Platz für die Freizeitanlage «Seewen» und die Badegäste gefordert wird. Es ist uns unerklärlich, wie es dennoch dazu kommen konnte, dass aktuell erneut ein Baugesuch[3] aufliegt, bei dem die geforderten Anpassungen nicht berücksichtigt wurden.

Mit der Umsetzung der Forderungen hätte die EAWAG den eigenen Zielen und Anforderungen, die der Bundesrat mit dem Landschaftskonzept Schweiz (LKS) an Immobilien des Bundes stellt und das für Bundesanstalten verbindlich ist, gerecht werden können. Der «Erläuterungsbericht Landschaftskonzept Schweiz»[4] hält für Bauten des Bundes (wozu die Anlage EAWAG gehört) fest: «im Rahmen von Bauprojekten (Neubauten, Sanierungen) ergeben sich meist Gelegenheiten, die Bauten und ihre Umgebung im Hinblick auf die Landschaftsqualitätsziele zu optimieren […]» (S.15), denn «Als Besitzer und Betreiber eigener Bauten nehmen der Bund, seine Anstalten und Betriebe eine Vorbildfunktion ein». Dabei werden auch klare Ziele an die eigenen Immobilien und die Umgebungsgestaltung formuliert. So beispielsweise: «Ziel 1.B: Die Gestaltung der Umgebung von Bauten des Bundes ist vielfältig [und] auf die angrenzenden Areale abgestimmt» (S.15). Und noch treffender ist «Ziel 1.C: Die Umgebung von Bauten des Bundes ist für die Öffentlichkeit möglichst zugänglich. Sie dient dank hoher Aufenthaltsqualität der Erholung». Es wird ausgeführt: «Damit trägt der Bund vor allem im Siedlungsgebiet zur Versorgung der Bevölkerung mit Naherholungsgebieten mit hoher Aufenthaltsqualität bei» (S.16).

Auch der Gemeinderat hat sich mit seinem Legislaturprogramm 2020-2024 unter 501 «Immobilien» klar zum Ziel gesetzt «Seezugänge und -nutzung sind zu erweitern». Dies soll mit der wichtigsten Massnahme «bestehende Seezugänge optimieren» geschehen. Die Verschiebung der Mitarbeiterparkplätze der EAWAG entspricht hundertprozentig diesem Ziel und würde Erholungsfläche an bester Lage frei machen.

Es ist bald wieder Badezeit. Die Seezugänge auf unserer Halbinsel sind begehrt und kommen zur Hochsaison meist an ihre Kapazitätsgrenzen. Mit der Buvette am Badeplatz «Seewen» hat dieses Gebiet jüngst eine zusätzliche Aufwertung erfahren. Dass nach wie vor ein grosser Teil dieser extrem wertvollen Fläche für auswertige Fahrzeuge zur Verfügung stehen soll, ist nicht nachvollziehbar. Wo doch das Land der Gemeinde Horw gehört, sollten Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung höheren Stellenwert geniessen.

Unserer Ansicht nach liegen genügend Vorgaben und Zielsetzungen seitens Bund und Gemeinde vor, die eine Verschiebung der Parkplätze vom jetzigen Standort bedingen. Wir fordern deshalb den Gemeinderat mit Nachdruck dazu auf,

  • erneut mit den Verantwortlichen der EAWAG in Kontakt zu treten und die Verlagerung der Parkplätze gemeinsam zu planen.
  • alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Fortbestand der Parkplätze an diesem Standort zu verhindern.

Wir danken für die sorgfältige und zeitnahe Prüfung dieses Anliegens zum Wohle der Horwer Bevölkerung.

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung