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Postulat Nr. 2022-760 von André Fallet, GLP, und Mitunterzeichnenden: Reglement Bewilligungsverfahren der Gemeinde Horw für Anlässe

Nummer
2022-760
Geschäftsart
Postulat
Status
Angenommen
Datum
26. Oktober 2022
Verfasser/Beteiligte
Fallet André (Erstunterzeichner/-in), Barmet Pius (Mitunterzeichner/-in), Beck Bertschmann Bettina (Mitunterzeichner/-in), Camenzind Leo (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in), Studer Ivan (Mitunterzeichner/-in), Wiest Marc (Mitunterzeichner/-in)

Portmann Toni, Die Mitte (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 26. Oktober 2022
Teilweise entgegengenommen am 30. März 2023

Bei der Durchführung eines grösseren Horwer Vereinsanlasses wurde festgestellt, dass ein Bewilligungsverfahren für die Antragsstellenden äusserst mühsam und kompliziert ist. Unter anderem wurde das OK von der einen zur anderen Behörde verwiesen und niemand übernahm die Verantwortung für das Anliegen, zum Beispiel bezüglich der Bewilligung für erwartete, ausserordentliche Lärmimmissionen nach 22 Uhr.

Andere Verwaltungen wie zum Beispiel die Stadt Luzern verfügen über ein eigenes Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes. Dabei können gemeindeeigene Massnahmen unter anderem bezüglich Lärm getroffen und Empfehlungen zur Durchführung abgegeben werden, wenn sich Nutzungen auf privatem Grund auf den öffentlichen Grund auswirken.

Im Falle der Stadt Luzern beantragt die zuständige Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, dass in der von der kantonalen Gastgewerbe- und Gewerbepolizei ausgestellten Bewilligung, gestützt auf Art. 21 des städtischen Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grundes vom 28. Oktober 2010 (sRSL 1.1.1.1.1), nachfolgende städtische Auflage festgehalten wird: «Wirken sich Nutzungen auf privatem Grund auf den öffentlichen Grund aus, können Massnahmen der Stadt Luzern bezüglich Verkehr, Sicherheit, Lärm, Reinigung und Kommunikation getroffen und Empfehlungen zur Durchführung abgegeben werden».

Die Antragsstellenden wünschen sich, dass auch Horwer Vereine und Organisationen seitens der Gemeindeverwaltung im Bewilligungsverfahren für Anlässe möglichst gut unterstützt und beraten werden. Von Vorteil wäre dies mit einem one-stop-shop-Bewilligungsprozess.

Aus diesem Grund wird der Gemeinderat gebeten zu prüfen, ob ein Reglement mit den nötigen Grundlagen und Informationen, oder ein Zusatz zu einem bestehenden Reglement, für Anlässe auf Horwer Gemeindegebiet erstellt werden kann.

Besten Dank für die Bearbeitung unseres Anliegens.

Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung