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Interpellation Nr. 2022-750 von Charlotte Schwegler, L20, und Mitunterzeichnenden: Lohnfortzahlung Kirchfeld AG – was sind Versprechen der Gemeinde wert?

Nummer
2022-750
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
11. Mai 2022
Verfasser/Beteiligte
Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)

Charlotte Schwegler, L20 (Erstunterzeichner/in)
Noel Schemm, L20 (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingereicht am 11. Mai 2022
Schriftlich beantwortet am 7. Juli 2022

Zu Beginn dieses Jahres wurde die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall der Angestellten der Kirchfeld AG reduziert. 100 % des Lohnes werden von 1. bis 9. Dienstjahr während 3 Monaten gewährleistet, im 10. bis 14. Dienstjahr während 4 Monaten, im 15. bis 19. Dienstjahr während 5 Monaten und ab dem 20. Dienstjahr während 6 Monaten - so die Angaben im Dokument «Konditionen Mitarbeitende»[1]. Dies stellt eine Reduktion gegenüber den vorherigen Bedingungen dar, bis 2020 galten 100 % Lohnfortzahlung für zwei Jahre. Auch im Vergleich mit anderen Heimen ist dieser Umgang sehr dürftig, garantieren etwa die Heime Kriens oder die Viva Luzern AG 100 % Lohn während (bis zu) zwei Jahren, unabhängig der Dienstjahre[2]. Die Gemeinde Horw kennt für ihre Angestellten auch bessere Konditionen, somit sind die Mitarbeitenden der Kirchfeld AG betreffend Lohnfortzahlung schlechter gestellt als die Gemeindeangestellten.[3]

Die Lohnfortzahlung ist eine wichtige Grundlage für Angestellte, die im Krankheitsfall zur Lebensgrundlage werden kann. Ohne entsprechende finanzielle Absicherung kann dies bei längerem Arbeitsausfall schwerwiegende Konsequenzen haben. Unter diesen Bedingungen wird man praktisch gezwungen, selbst für eine Krankentaggeldversicherung aufzukommen um sich abzusichern, was für viele Personen ausserhalb einer Kollektivversicherung zu teuer ist oder, je nach Vorbelastung, praktisch unmöglich.

Bei der Diskussion rund um die Überführung des Kirchfelds in einer Aktiengesellschaft wurde seitens der Gemeinde versichert, dass die Anstellungsbedingungen zumindest gleichbleiben oder gar besser werden. Diese Änderung stellt klar eine Verschlechterung der Situation für die Mitarbeitenden dar. Leider zeigt sich nun, dass sich Befürchtungen bewahrheiten und die Versprechen nicht gehalten werden.

Zudem wurde im November 2021 die Pflegeinitiative angenommen, welche zwingend nötige Verbesserungen fordert, um die dringende Attraktivierung des Pflegeberufs vorwärtszubringen. Auch die Gemeinde Horw hat diesem Anliegen mit 58 % Ja-Anteil der Stimmbevölkerung zugestimmt. Gerade in diesem Kontext und dem kräftigen Applaudieren für das Pflegepersonal, steht diese Änderung bei der Kirchfeld AG schräg in der Landschaft.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Diese angepasste Regelung ist in der Branche eher unüblich. Wird daher die Situation betreffend Lohnfortzahlung den sich bei der Kirchfeld AG bewerbenden Personen mitgeteilt?
  2. Diese kurze Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein Wettbewerbsnachteil. Könnte diese neue Bestimmung einen vorhandenen Pflegefachkraftmangel weiter verschärfen?
  3. Wie wird dem Pflegefachkräftemangel seitens Kirchfeld AG vorgebeugt? Kann die Kirchfeld AG ausgeschriebene Stellen im Pflegebereich zeitnah wieder besetzen?
  4. Wurde vorab eine Umfrage unter den Mitarbeitenden durchgeführt, bei welcher die finanzielle Mitwirkung nachgefragt wurde respektive ob die Änderung mit mindestens 90 Tagen bis maximal 6 Monate ohne Lohnabzug bevorzugt wird?
  5. Wurde den Angestellten der Kirchfeld AG mitgeteilt, dass sie sich um eine Krankentaggeldversicherung kümmern sollten und was dies im Krankheitsfall konkret bedeuten kann?
  6. Werden Personen, für die eine solche Versicherung nicht erschwinglich ist - egal aus welchen Gründen - im Krankheitsfall nach Ablauf der Lohnfortzahlung anderweitig unterstützt? Wie wird der Notwendigkeit der Sozialhilfe vorgebeugt?
  7. Gab es seitens der Angestellten Reaktionen? Wenn ja, wie sind diese ausgefallen?
  8. Welche Rolle hatte die Vertretung der Gemeinde im Verwaltungsrat bei dieser Änderung? Hatte er Kenntnis davon?

Herzlichen Dank.

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_750_Lohnfortzahlung_Kirchfeld_AG.pdf (PDF, 235.63 kB) Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_750_Lohnfortzahlung_Kirchfeld_AG.pdf
Datum Sitzung