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Postulat Nr. 2021-724 von Philipp Peter, L20, und Mitunterzeichnenden: Massnahmen zur Beruhigung und zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Begegnungsraum Kantonsstrasse

Nummer
2021-724
Geschäftsart
Postulat
Status
Nicht überwiesen
Datum
6. Januar 2021
Verfasser/Beteiligte
Peter Philipp (Erstunterzeichner/-in), Barmet Pius (Mitunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)

Martin Eberli, L20 (Mitunterzeichner/in)
Tamino Müller, L20 (Mitunterzeichner/in)
Noel Schemm, L20 (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 6. Januar 2021
Nicht überwiesen am 27. Mai 2021 mit 13:16 Stimmen

Bereits 2009, vier Jahre nach Abschluss der Neugestaltung des Horwer Zentrums und der Kantonsstrasse 2005 war klar, dass die Ziele nicht erreicht wurden. Weder der Durchgangsverkehr noch die gesamte Verkehrsmenge konnten reduziert werden und zwei Drittel der Horwer Bevölkerung bekundeten, dass die Sicherheit der Fussgänger nicht gewährt ist[1]. Anstatt die Mängel ernst zu nehmen und nachzubessern, wurde das 6 Millionen Umgestaltungsprojekt, bei dem die Hälfte der Ziele nicht erreicht wurden, in den letzten 15 Jahren schöngeredet. Die Hauptziele: «Die Kantonsstrasse verliert den Charakter der Durchgangsstrasse und der durchschnittliche tägliche Verkehr wird auf rund 5'000 Motorfahrzeuge halbiert»[2] wurden weit verfehlt. Mit durchschnittlich fast 10'000 Fahrzeugen pro Tag[3], hat der Verkehr auf der Kantonsstrasse in den letzten 15 Jahren überhaupt nicht abgenommen. Das viele der Fahrzeuge in südlichen Nachbarkantonen zugelassen sind, lässt ausserdem bei der Bevölkerung keinen Zweifel daran, dass unser Dorfkern weiterhin von vielen Pendlerinnen und Pendlern zur täglichen Umfahrung benutzt wird. Mehrmals täglich stauen sich die Fahrzeuge auf der Strecke mitten in Horw und treiben einen Keil quer durch unser Siedlungsgebiet. Ältere Menschen, Kinder und Familien stehen oft verzweifelt am Strassenrand und hoffen vergebens auf die proklamierte gegenseitige Rücksichtnahme.

Der diesen Sommer öffentlich vernehmlasste Richtplan «Fuss- und Veloverkehr»[4] zeigte erneut deutlich auf, dass die beschriebene Problematik seit 15 Jahren ungelöst bleibt. Der extern erstellte Fachbericht erkennt erneut grosse Schwachstellen und Sicherheitslücken im Zusammenhang mit der Kantonsstrasse und kommt zum Schluss: «Das Problem ist systembedingt und ohne Änderung des Gestaltungskonzepts Kantonsstrasse im Zentrum nicht lösbar». Einmal mehr zeigt sich, dass das Konzept Kantonsstrasse gescheitert ist und es heute dringend notwendige Anpassungen blockiert.

Mit der Umsetzung der sehr variablen Zuteilung der Schulkinder auf die Schulhäuser tritt die Problematik der Kantonsstrasse nun erneut und in einem stärkeren Licht zu Tage. Schul- und Kindergartenkinder werden dadurch unabhängiger von ihrer Wohnadresse auf die Horwer Volksschulen und Kindergärten verteilt. Viele Eltern staunten nicht schlecht, als sie im Frühling 2019 erfuhren, dass damit von ihrem 4-jährigen Kind auch die selbständige Bewältigung der Kantonsstrasse ohne Fussgängervortritt verlangt wird. Zu Recht wurde von Elternseite eine kantonale Verwaltungsbeschwerde[5] gegen diesen Entscheid eingelegt, die zu Recht vom Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern gutgeheissen wurde. Dass der Kanton darauf aufmerksam machen muss, dass die Kantonsstrasse unter den gegebenen Umständen für Schulkinder als unzumutbar einzustufen ist, sollte uns zu denken geben. In der Not wurde ein Lotsendienst ins Leben gerufen, der die Schulkinder nun an drei Stellen viermal täglich über die Strasse begleitet. Bei den aktuellen Durchfahrtszahlen sind jedoch gemäss Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)[6] umfangreiche Massnahmen nötig, damit Kindergarten- und Schulkinder in der Lage sind diesen Teil ihres Schulwegs selbständig und sicher zu bewältigen. Der jüngst publizierte Bericht des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) «Mobilität mit Zukunft»[7] empfiehlt politischen Verantwortungsträgern explizit, zu Gunsten der Sicherheit auf Schulwegen die zulässigen Geschwindigkeiten zu reduzieren.

Daher bitten wir den Gemeinderat folgendes zu prüfen;

  • mit welchen Massnahmen die Verkehrssicherheit im Bereich der Kantonsstrasse für alle Bevölkerungsgruppen optimiert werden kann.
  • wie der Fuss- und Veloverkehr entlang der Kantonsstrasse sicherer gemacht werden kann. (Wenn beispielsweise der Velo- und Fussverkehr durch Autokolonnen behindert wird.)
  • wie unabhängig von Lotsenzeiten, langfristig sichere Schulwege über und entlang der Kantonsstrasse möglich werden können.
  • wie die Durchfahrtszahl auf der Kantonsstrasse soweit gesenkt werden kann, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und welcher Richtwert diesbezüglich angestrebt werden muss.
  • wie die Kantonsstrasse beruhigt und aufgewertet werden kann, damit sie für das Gewerbe und die Gastronomie attraktiver wird.
  • wie die Auflagen, die im Zusammenhang mit der Gesamterneuerung der A2 für die Kantonsstrasse auferlegt wurden, eingehalten werden sollen.
  • welche Massnahmen nötig sind, damit die Kantonsstrasse keine attraktive Ausweichroute mehr für auswärtige Pendlerinnen und Pendler bietet.
  • welche Massnahmen schon heute getroffen werden können, damit das zusätzliche Verkehrsaufkommen, das mit der grossen Bautätigkeit einher geht, vom Zentrumsraum ferngehalten wird.

Wir danken für die wohlwollende Bearbeitung dieses Anliegens.

[1]Gemeinde Horw (2010). Blickpunkt. Information der Gemeinde Horw. Nr.33, Januar 2010. Verfügbar unter [pdf] https://www.horw.ch/_docn/353514/Blickpunkt_Januar_2010.pdf

[2]Gemeinde Horw (o.J.) Das sichere Horw. Verfügbar unter [pdf] https://docplayer.org/47493652-Inhaltsverzeichnis-1-1-kurzbeschreibung-von-horw.html

[3]Kanton Luzern. Verkehr und Infrastruktur (2020). Verkehrszählung Kanton Luzern. Resultate der automatischen Strassenverkehrszählung 2019. Verfügbar unter [pdf] https://vif.lu.ch/-/media/VIF/Dokumente/kantonsstrassen/Verkehrsmassnahmen/Archiv_Verkehrszahlen/Technischer_Bericht/technischer_bericht_strassenverkehrszaehlung_2019_anhang.pdf?la=de-CH

[4]Gemeinde Horw, SNZ Ingenieure und Planer AG (2020). Richtplan Fuss- und Veloverkehr. Bericht. Öffentliche Auflage.

[5] Bildungs- und Kulturdepartement, Kanton Luzern (2019). Entscheid. Verwaltungsbeschwerde R-2019-615.

[6]Gemeinde Horw (o.J.) Das sichere Horw. Verfügbar unter [pdf] https://docplayer.org/47493652-Inhaltsverzeichnis-1-1-kurzbeschreibung-von-horw.html

[7]Kanton Luzern. Verkehr und Infrastruktur (2020). Verkehrszählung Kanton Luzern. Resultate der automatischen Strassenverkehrszählung 2019. Verfügbar unter [pdf] https://vif.lu.ch/-/media/VIF/Dokumente/kantonsstrassen/Verkehrsmassnahmen/Archiv_Verkehrszahlen/Technischer_Bericht/technischer_bericht_strassenverkehrszaehlung_2019_anhang.pdf?la=de-CH

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