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Gefahrenstufe erhöht: Absolutes Feuerverbot im Wald

21. April 2020
Ab sofort kein Feuer im Wald und in Waldesnähe: Der Kanton Luzern reagiert mit diesem Verbot auf die herrschende Trockenheit.

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Dabei gilt ein Abstand von mindestens 50 Metern. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten, auch auf Gewässern, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballone/Laternen steigen zu lassen. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 gestiegen.

Erlaubt ist das Grillieren auf Gasgrills sowie das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Holzkohlegrills sowie in fest eingerichteten Cheminées/Feuerstellen/Feuerschalen, sofern ein Abstand von mindestens 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Bei starkem Wind ist wegen der Gefahr von Funkenflug ganz darauf zu verzichten.

Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, sind auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten.
Die Bevölkerung ist aufgerufen, mit Feuer im Freien sorgfältig umzugehen und insbesondere Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Waldbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

 

Alle relevanten Informationen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) www.lawa.lu.ch und auf www.waldbrandgefahr.ch aufgeschaltet.

 

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