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Unterkunft für 40 Flüchtlinge an der Allmendstrasse

17. September 2014
Die Gemeinde Horw stellt dem Kanton Luzern eine kollektive Notunterkunft für Asylsuchende zur Verfügung. Bereits Ende September kann der Bezug der 40 Plätze beginnen. Seit Ende August besteht im Kanton Luzern ein Unterbringungsnotstand im Asylbereich. Pro Monat müssen 60 bis 80 neue Plätze geschaffen werden. Der Kanton hat darum auch die Gemeinden in die Pflicht genommen, neue Unterkunftsplätze bereit zu stellen.
Aufgrund des Unterbringungsnotstandes im Asylbereich sah sich die Luzerner Regierung Ende August gezwungen, die im Asylgesetz vorgesehene Gemeindeverteilung in Kraft zu setzen: 67 Gemeinden erhielten Asylsuchende zur Unterbringung zugewiesen. Die Gemeinde Horw erfüllt nun ihre Aufnahmepflicht rasch. Sie stellt die beiden Liegenschaften Allmendstrasse 12 und 14 zur Verfügung. Sie bieten Plätze für insgesamt 40 Personen und dienen ein Jahr lang als kollektive Notunterkunft.

Bestmögliche Lösung
«Wir haben im letzten Moment den bereits in Auftrag gegebenen Abbruch der beiden Häuser gestoppt», sagt Gemeinderat Oskar Mathis, Vorsteher des Sozialdepartements. Die Allmendhäuser müssen der Überbauung Ortskern weichen, können aber aufgrund des aktuellen Überbauungsstandes noch für ein Jahr stehen bleiben. «Da in Horw keine günstigen Wohnungen leer stehen, wäre die Unterbringung in einer Zivilschutzanlage die Alternative gewesen», erklärt Mathis. Der Horwer Gemeinderat ist überzeugt, dass die Unterkunftsplätze in den Allmendhäusern nicht nur für die Gemeinde, sondern auch für die Asylsuchenden eine bessere Lösung darstellen.

Betreuung und Finanzierung bleibt Aufgabe des Kantons
«Ich bin sehr froh, dass in Horw so schnell eine Lösung gefunden werden konnte», sagt Regierungsrat Guido Graf. «Für den Kanton ist das ein erster Lichtblick.» Graf bezeichnet den Horwer Entscheid als wichtiges Signal an andere Gemeinden. «Horw hat gezeigt, dass bei gutem Willen und Kreativität Lösungen auch dann möglich sind, wenn kein günstiger Wohnraum zur Verfügung steht.» Für die Gemeinde Horw entstehen im Zusammenhang mit dieser Notunterkunft keine Kosten. Auch für die wirtschaftliche Sozialhilfe bleibt weiterhin der Kanton zuständig. Die Asylsuchenden leben in den neun Wohnungen in Wohngemeinschaften und sind für die Haushaltführung einschliesslich Kochen, Wäschepflege und Reinigung selbst verantwortlich. Dafür stehen ihnen pro Tag und Person 11.50 Franken zur Verfügung. Das Zusammenleben wird per Hausordnung geregelt. Im Rahmen des Leistungsauftrags mit dem Kanton werden die Asylsuchenden von Mitarbeitenden der Caritas Luzern eng begleitet.

Zivilschutz stellt Zugangskontrolle sicher
Der Unterbringungsnotstand im Asylbereich stellt eine Notlage im Sinne des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz dar. Zur Bewältigung dieser Notlage kommt bei kollektiven Notunterkünften wie in Horw auch der Zivilschutz zum Einsatz. Mit einer 24-Stunden-Zugangskontrolle sorgt er für einen geordneten und ruhigen Betrieb und stellt sicher, dass sich keine unberechtigten Personen in der Unterkunft aufhalten. Er startet im Dreischichtbetrieb mit Zweierteams. Nach dem ersten Betriebsmonat wird Bilanz gezogen und der Zivilschutzeinsatz situativ angepasst.

Hausordnung regelt auch sensible Zonen
In unmittelbarer Nachbarschaft zur Notunterkunft liegen die Schulanlagen des Oberstufenschulhauses, des Primarschulhauses Allmend sowie die Horwerhalle. Diese Areale werden zu sensiblen Zonen erklärt. Mittels Hausordnung sind die Asylsuchenden gehalten, nicht in den sensiblen Zonen zu verweilen. Zuwiderhandlungen werden im Rahmen der Hausordnung sanktioniert.

Begleitgruppe
Eine Gruppe mit Vertretern der Gemeinde, des Kantons, der Nachbarschaft, der Schulverantwortlichen und des Zivilschutzes wird den Betrieb der kollektiven Notunterkunft begleiten. Sie trifft sich regelmässig und kann bei allfälligen Problemen Massnahmen für den weiteren Betrieb definieren. Sofern notwendig, ist auch der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstleisters möglich. «Wir sind überzeugt, dass wir mit dieser Begleitgruppe eine wichtige Anlaufstelle für die Bevölkerung schaffen und allfällige Probleme und Sorgen rasch und frühzeitig erkennen können», sagt Gemeinderat Oskar Mathis.

Gemeinnützige Arbeitseinsätze
Um den Asylsuchenden Tagesstrukturen bieten zu können, plant die Gemeinde Horw in Zusammenarbeit mit der Caritas Luzern gemeinnützige Einsätze. Denkbar ist zum Beispiel die Instandstellung von Wanderwegen, Wald-, Bach- oder Seeufersäuberungen. Für gemeinnützige Einsätze werden Asylsuchende mit einem Motivationsbeitrag von maximal 10 Franken pro Tag über die wirtschaftliche Sozialhilfe entschädigt. Der Gemeinde Horw stehen die Arbeitskräfte kostenlos zur Verfügung.
Allmendstrasse 12 und 14
Für ein Jahr Unterkunft für Asylsuchende: Allmendstrasse 12 und 14
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