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2. Etappe der Umgestaltung Kantonsstrasse kann erfolgen

29. Juni 2005
Der Regierungsrat hat das Strassenprojekt für die die Umgestaltung der Kantonsstrasse im Abschnitt Kirchweg bis Wegscheide genehmigt. Damit können am 18. Juli 2005 die Bauarbeiten starten.
Am Montag, 18. Juli, werden die Bauarbeiten für die Kanalisationen und Werkleitungen sowie die Neugestaltung der Kantonsstrasse wieder aufgenommen und zwar im Abschnitt Wegscheide bis Kirchweg. Es sind drei Phasen mit den notwendigen Verkehrsführungen vorgesehen.

Phase 1
Während der Bauarbeiten für die neue Schmutzwasserleitung, den Retentionskanal und die Werkleitungen in der Schulhausstrasse vom 18. Juli bis 26. August kann diese nur einspurig von der Kantonsstrasse bis zur Brücke Dorfbach befahren werden. Die Wegfahrt aus der Schulhaus- und Bachstrasse erfolgt in allen Rich-tungen über die Krienserstrasse.

Phase 2
Während der Bauarbeiten in der Kantonsstrasse im Abschnitt Wegscheide bis Schulhausstrasse vom 29. August bis 2. Dezember wird der allgemeine Verkehr Richtung Luzern einspurig auf der Kantonsstrasse geführt. Der allgemeine Verkehr von der Wegscheide Richtung Ennethorw wird über die Krienser-, Bach- und Schulhausstrasse umgeleitet. Der öffentliche Verkehr wird im Gegenverkehr mit entsprechender Signalisation auf der Kantonsstrasse fahren. Der Schwerverkehr aus Richtung Allmend/Wegscheide in den Bereich Zentrum Horw wird über die Kreisel Allmend - Mattenhof – Schlund – Steinibach – Bahnhof ins Zentrum geführt.

Bis am 29. August wird auch die Tempo 30-Zone im Oberdorf zwischen der Kastanienbaum- und der Neumattstrasse sowie im Bereich Brändi, Krienserstrasse bis Ringstrasse signalisiert.

Phase 3
Während der Bauarbeiten in der Kantonsstrasse im Abschnitt Schulhausstrasse bis Kirchweg vom 5. bis 23. Dezember wird der gesamte Verkehr einspurig und alternierend (Lichtsignalanlage) auf der Kantonsstrasse geführt.

Für den Durchgangsverkehr empfiehlt sich die Umfahrung des Zentrums über die Autobahnzubringer. Die Erschliessung und die Zufahrten zu den Geschäften an der Kantonsstrasse bleiben gewährleistet. Auch die Parkplätze bleiben möglichst uneingeschränkt benutzbar.

Verständnis gefragt
Die Einwohnergemeinde Horw, die Projekt- und Bauleitung sowie die beauftragte Bauunternehmung bitten alle Anwohnerinnen, Anwohner und Geschäftsbetriebe um Verständnis für die leider unvermeidlichen Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit.

Bei Fragen stehen folgende Personen zur Verfügung:
  • Einwohnergemeinde Horw, Tiefbauamt, Orlando Soldati, Telefon 041 349 12 95
  • SENN+Partner AG, Baulei-tung, Matthias Senn, Telefon 041 340 21 51
  • Marti Bauunternehmung AG, Michael Schüpbach, Telefon 041 349 25 00
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