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Einmaliges Projekt für Horw: «Wohnen im Alter» und Öffentliche Räume im Ortskern

7. Juni 2013
In Horw entstehen in den nächsten Jahren direkt im Ortskern neue preisgünstige Wohnungen, Betreuungsangebote und Freizeitmöglichkeiten. Dafür beabsichtigt der Gemeinderat, an Horwer Baugenossenschaften Land im Baurecht abzugeben. Geplant sind rund 40 Wohnungen für «Wohnen im Alter», für Familien sowie Räume für Öffentliche und halböffentliche Nutzungen. Horw setzt damit ein Zeichen als familien- und generationenfreundliche Gemeinde. Über die beiden Vorlagen entscheidet der Einwohnerrat am 20. Juni 2013. Das Projekt ist Teil eines Gesamtkonzepts für die Bebauung des Ortskerns, das seit den 1970er-Jahren etappenweise realisiert wird.
Die Einwohnergemeinde beabsichtigt im Ortskern Horw altersgerechten und gemeinnützigen Wohnraum zu fördern. Dafür sollen mit den beiden Horwer Baugenossenschaften «Steinengrund» und «Familie», Baurechtsverträge abgeschlossen werden. Die beiden Baufelder F1 und F2 liegen direkt zwischen dem Gemeindehaus, dem zu sanierenden Oberstufenschulhaus und der Horwerhalle. Mit den Baurechtsprojekten direkt im Ortskern nimmt Horw die einmalige Chance wahr, an sehr zentraler Lage bezahlbaren und gemeinnützigen Wohnraum zu fördern. Geplant sind rund 40 Wohnungen, mindestens 25 Prozent sind für «Wohnen im Alter» vorgesehen. Die Distanzen zu Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Schulen und Kindergarten sind kurz, sicher und attraktiv. Das Projekt ist für Horw ein wichtiger Meilenstein.

Realisierung eines Gesamtkonzepts
Das Grundkonzept der bestehenden Überbauung im Ortskern basiert auf einem Ideenwettbewerb um 1970. Nach einer ersten Bauetappe wurde 1994 mit einem weiteren Wettbewerbsverfahren das Konzept überprüft und angepasst. Bis Ende 2004 wurden ost- und westseitig des Dorfbachs die grossen Bauvolumen entlang von Dorfplatz/Kantonsstrasse bis zum Kreisel Bahnhof realisiert. Auf dem Areal befinden sich Wohnungen, Läden, verschiedene Dienstleistungen und das Gemeindehaus.
Nun folgt nächste Etappe im Ortskern
Der Bebauungsplan Ortskern wurde im Jahr 2011 aktualisiert, mit dem Bebaungsplan «horw mitte» abgeglichen und vom Luzerner Regierungsrat genehmigt. Teil der Aktualisierung war auch ein partizipatives Verfahren zu den Bedürfnissen von Nutzern und Interessenvertreterinnen (Schule, Jugend, Freizeit, Wohnen im Alter, Ökologie). Der Einwohnerrat befindet nun am 20. Juni 2013 über die beiden Baurechtsverträge und die geplanten, öffentlichen Nutzungen auf den Baufeldern F 1 («Bau mitte») und F 2 («Kopfbau Ost»). Für das Baufeld E, das zwischen «horw mitte» und Ortskern liegt, wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Der nächste Schritt ist die Bauträger zu bestimmen und die Baurechtsverträge auszuhandeln.

Neue Bildungs- und Freizeitangebote
Die Baurechtsverträge sollen mit der Baugenossenschaft Steinengrund (Baufeld F 1) und Baugenossenschaft Familie (Baufeld F 2) für 99 Jahre abgeschlossen werden. Mit dem Erwerb von Stockwerkeigentum im Gebäude «Kopfbau Ost» (Baufeld F 2), soll der attraktive Ortskern um weitere Räume für Öffentliche Nutzungen ergänzt werden. So entstehen eine neue Bibliothek, eine neue Ludothek, neue Musikschulzimmer und Spielgruppenräume. Der neue attraktive Standort bietet qualitativ ein besseres und grösseres Raumangebot.

Der neue Mehrzweckraum steht für vielfältige Nutzungen offen – beispielsweise als Mittagstisch für die Kinder der Schulhäuser Hofmatt und Allmend und für Angebote rund ums «Wohnen im Alter». Der neue Saal soll zudem für öffentliche Veranstaltungen der Gemeinde und als Entlastung der heute sehr stark genutzten Horwerhalle dienen.

Kosten und Vorfinanzierung
Die Kosten für den Erwerb im Stockwerkeigentum belaufen sich auf rund 4,38 Millionen Franken. Rund drei Viertel dieser Summe sind Ohnehin-Kosten, das heisst auch wenn im «Kopfbau Ost» keine Räumlichkeiten erworben würden, müssten für Alternativlösungen Aufwendungen in dieser Grössenordnung getätigt werden. Für den verbleibenden Viertel der Kosten erhält die Gemeinde attraktive und grössere Räume für die Bibliothek und die Ludothek. Gleichzeitig wird mit dem Mehrzweckraum ein Mehrnutzen geschaffen für das «Wohnen im Alter», für die öffentlichen Nutzungen, für Vereine und Private.

Im Zusammenhang mit dem Verkauf des Baufelds G, aus welchem ein Buchgewinn von 9,6 Millionen Franken resultierte, wurden 4 Millionen für die Vorfinanzierung der 2. Etappe des Ortskerns zurückgestellt.

Erholungs- und Grünraum
Im Zwischenbereich der Horwerhalle, des Oberstufenschulhauses und der beiden neuen Gebäude auf den Baufeldern F1 und F2 entstehen unter anderem ein neuer Stadtplatz und ein grosszügiger öffentlicher Kinderspielplatz. Die Aussenraumgestaltung ist Teil eines Grün- und Freiraumkonzepts. Die Realisierung erfolgt etappenweise nach dem Bau der neuen Gebäude und der Sanierung und
Erweiterung des Oberstufenschulhauses.

Kurzwürdigung
Mit der Realisierung der beiden Baukörper werden Mietmöglichkeiten für das Alterswohnen und für den gemeinnützigen Wohnungsbau geschaffen. Horw kommt den zahlreichen Vorstössen für die Förderung von Alterswohnungen und «bezahlbarem Wohnungsraum» im Ortskern nach. Der jährliche Baurechtszins generiert einen kontinuierlichen Finanzstrom und die Gemeinde bleibt weiterhin Grundeigentümerin. Die Baugenossenschaften sind verlässliche Partner, die in ihren Statuten dem gemeinnützigen Wohnungsbau verpflichtet sind. In den Dienstleistungsflächen können qualitativ gute Räume für öffentliche Nutzungen (Bibliothek, Ludothek, Musikschule, Spielgruppen, Mittagstisch, Kindertagesstätte) angeboten werden.

Politische Entscheide
Der Einwohnerrat hat im Frühjahr 2012 dem Planungsbericht «Landabgabe im Ortskern» für die Baufelder E, F 1 und F 2 sowie der «Schaffung von Öffentlichen Räumen im Zentrum» deutlich zugestimmt. Nun entscheidet er an seiner Sitzung vom 20. Juni 2013 definitiv über die beiden Vorlagen.

Bericht und Antrag Nr. 1492
Bericht und Antrag Nr. 1495

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