Hecken schneiden: Am besten im Winter
Der Gehölzschnitt sollte ausserhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen, am besten zwischen November und März. Dann stört man Pflanzen und Tiere am wenigsten.
Folgende Maximalhöhen müssen bis zur Kontrolle Ende Mai eingehalten werden: An der Seestrasse gilt eine maximale Höhe von 1,2 Metern, die Frist fürs Zurückschneiden läuft hier bis Ende Februar. Für den Kirchfeldweg und Oberrüti gelten 1,5 Meter als Maximalhöhe. In allen anderen Gebieten beträgt die Maximalhöhe 1,8 Meter. Ziel des Aussichtsschutzes ist es, den Zugang zu Aussichtspunkten zu gewähren und wertvolle Aussichtslagen zu schützen.
Für Fragen: Livia Birrer, Baudepartement, Tel. 041 349 12 88, livia.birrer@horw.ch