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Neue Wohnungen an ruhiger Lage: Verkauf des Grundstücks „Stirnrüti“

19. April 2012
Der Gemeinderat will das Grundstück „Stirnrüti“ gemäss der im Herbst veröffentlichten Liegenschaftsstrategie verkaufen. Während der Eingabefrist gingen 18 Kaufangebote ein. Den Zuschlag hat nun die Alfred Müller AG erhalten. Der Verkaufserlös beträgt 6,7 Millionen Franken. Dem Verkaufsvertrag muss noch der Einwohnerrat zustimmen.
Das Grundstück Stirnrüti umfasst eine Gesamtfläche von rund 6840 Quadratmetern. Im Zusammenhang mit der Liegenschaftsstrategie der Gemeinde wurde in den vergangenen Monaten beschlossen, das Grundstück Stirnrüti zum Verkauf auszuschreiben.

Zum Grundstück und Vergabe
Da sich ein Teil der Parzelle (1560 Quadratmeter) in der kommunalen Naturschutzzone befindet, soll dieser Teil im Eigentum der Gemeinde belassen werden. Für den restlichen Teil, rund 5280 Quadratmeter, wurde ein Käufer gesucht.

Der Zuschlag fiel auf die Alfred Müller AG, Baar. Sie ist eine über die Zentralschweiz bekannte Immobilienfirma, die mehr als 5800 Wohnungen realisiert hat und als zuverlässige Baupartnerin gilt.

Vorteile des Verkaufs
Durch den Verkauf und die Bebauung des Grundstücks im mittleren und höheren Mietsegment sollen neue Einwohnerinnen und Einwohner nach Horw ziehen. Mit den dadurch generierten zusätzlichen Steuereinnahmen sollen wichtige Zukunftsprojekte wie Sanierung des Oberstufenschulhauses, Investitionen im Bebauungsplan Horw Mitte/Südbahnhof und weitere Projekte mitfinanziert werden.

Der Verkaufserlös von 6,7 Millionen Franken soll für verschiedene Vorfinanzierungen der Gemeinde Horw verwendet werden:

a) Einlage für späteren Kindergarten Stirnrüti: 600'000 Franken
b) Einlage Oberstufenschulhaus (ORST): 3'050'000 Franken
c) Einlage Zentrumszone Bahnhof: 3'050'000 Franken
Total Verkaufserlös: 6'700'000 Franken

Der Kindergartenpavillon, der sich auf dem ansonsten unbebauten Grundstück befindet, soll zurück gebaut werden. Der Betrieb des bestehenden Kindergartens muss durch die Käuferschaft gewährleistet werden oder es ist während der Bauphase ein Ersatzstandort zu suchen. Nach der Fertigstellung der neuen Überbauung wird der Kindergarten in der neuen Siedlung integriert.

Gestaltungsplan und Zeitplan
Für die Ausarbeitung eines Gestaltungsplans wird ein öffentliches Verfahren durchgeführt. In der Jury ist auch ein Vertreter des Gemeinderates. Der Gestaltungsplan soll innert zwei Jahren eingereicht werden, der Baubeginn für die Hochbauten soll innert fünf Jahren erfolgen. Die Siedlung hat auf die exponierte topografische Lage Rücksicht zu nehmen und es ist auf die landschaftliche Integration der Siedlung zu achten. Der bestehende öffentliche Fussweg zum Aussichtspunkt und Richtung Waldegg/Allmend bleibt weiterhin bestehen. Ferner wird für die Zugänglichkeit zur kommunalen Naturschutzzone ein Fuss- und Fahrwegrecht begründet.

Entscheid Einwohnerrat
Der Einwohnerrat entscheidet voraussichtlich an seiner Sitzung vom
26. April über den Verkaufsvertrag. Das Geschäft unterliegt dem fakultativen Referendum.

Bericht und Antrag Nr. 1484

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