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Geschäftsprüfungskommission des Einwohnerrates

Die ständige Geschäftsprüfungskommission wird zu Beginn einer Legislaturperiode für vier Jahre gewählt. Sie ist die Controllingkommission, die den Voranschlag und alle anderen Geschäfte mit finanzieller Bedeutung begutachtet, zur Finanz- und Aufgabenplanung, zum Jahresprogramm und über die Erfüllung der politischen Leistungsaufträge Bericht erstattet und den politischen Prozess begleitet.

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Geschäftsprüfungskommission des Einwohnerrates
Gemeindehausplatz 1
6048 Horw

Tel. 041 349 13 33
gemeindekanzlei@horw.ch

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