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AHV/IV: Gemeindebeihilfen jetzt beantragen

30. Oktober 2024
Auch dieses Jahr können Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen Beihilfen an den Mietzins und AHV/IV-Beihilfen beantragen.

Die Gemeindebeihilfen richten sich an Rentnerinnen und Rentner, die Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Gemeinde ihnen Beiträge aus.

AHV/IV-Beihilfe

Die jährliche AHV/IV-Beihilfe beträgt für Einzelpersonen 200 Franken und für Ehepaare 350 Franken. Keinen Anspruch haben Personen mit einem Vermögen von über 25'000 Franken sowie Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft mit über 40'000 und Vollwaisen mit über 15'000 Franken Vermögen (Stand 31.12.2023).

Mietzinsbeihilfe

Zusätzlich zur AHV/IV-Beihilfe kann auch ein Anspruch auf Mietzinsbeihilfe bestehen. Dieser besteht, wenn der monatliche Mietzins inklusive Nebenkosten die anrechenbare Höchstmiete der Ergänzungsleistungen übersteigt. Diese beträgt bei Einzelpersonen 1420 und bei Ehepaaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft 1685 Franken. Die Differenz zum tatsächlichen, höheren Mietzins wird ausbezahlt. Doch beträgt die Mietzinsbeihilfe für eine Person maximal 125 Franken und für Ehepaare 175 Franken pro Monat.

Bei der Anmeldung beachten:

Es können nur vollständige Gesuche bearbeitet werden. Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen zwingend nötig:

  • Für die AHV/IV-Beihilfe: sämtliche Vermögensbelege und Wertschriften per 31. Dezember 2023
  • Für die Mietzinsbeihilfe: eine Kopie des aktuellen Mietvertrags oder Nachtrags der Wohnung

Weitere Informationen: Reglement über die Gemeindebeihilfen Horw (Nr. 830), einsehbar unter www.horw.ch/recht

Bei Fragen steht die AHV-Zweigstelle Horw unter Tel. 041 349 12 43 zur Verfügung.

Anmeldeformulare für die Gemeindebeihilfen können bei den Einwohnerdiensten Horw bezogen oder hier heruntergeladen werden: www.horw.ch/beihilfe

Anmelden müssen Sie sich bis am 15. November 2024

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