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Interpellation Nr. 2025-800 von Ramon Bisang, FDP, und Mitunterzeichnenden: Schutzräume in Horw

Nummer
2025-800
Geschäftsart
Interpellation
Status
Eingereicht
Datum
4. August 2025
Verfasser/Beteiligte
Bisang Ramon (Erstunterzeichner/-in), Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), Hool Carla (Mitunterzeichner/-in), Lindegger Yvonne (Mitunterzeichner/-in), Maissen Stefan (Mitunterzeichner/-in), Schoch Francesca (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 3. August 2025

«Seit dem Beginn des Ukrainekrieges werden von der Abteilung Zivilschutz des Kantons Luzern die Schutzräume wieder aktiv kontrolliert. Die Gemeinde Horw hat gemäss kantonalem Gesetz die Pflicht, für «den Bau, die Ausrüstung, den Unterhalt, die Erneuerung und den Betrieb der kommunalen Schutzanlagen» zu sorgen (Art. 8 lit. I des Luzerner Gesetz über den Zivilschutz). Daraus ergeben sich für uns diverse Fragen bezüglich der Situation in Horw:

  1. Wie sind die Kontrollen der Schutzräume in der Gemeinde Horw organisiert?
  2. Wie viele Kontrollen wurden bereits durchgeführt (in absoluten Zahlen und falls möglich in Relation zur Anzahl Schutzplätze)?
  3. Wie unterstützt die Gemeinde die Instandhaltung der privaten Schutzräume?
  4. Wie beurteilt die Gemeinde den Zustand der öffentlichen Schutzräume und Schutzanlagen der Gemeinde?
  5. Wie schnell sind die öffentlichen Schutzräume der Gemeinde einsatzbereit?
  6. Was ist die geplante Verwendung der drei öffentlichen Schutzräume, der drei Zivilschutzanlagen im Dispositiv, sowie der ehemaligen Kulturgüterschutzanlage im Schulhaus Spitz für die nächsten 10 Jahre?

Weiter ist es wichtig, dass die Zuteilung der Schutzräume allen Horwerinnen und Horwern bekannt ist, respektive dass man diese Information leicht finden kann. Dazu ergeben sich  die folgenden Fragen:

  1. Wie beurteilt die Gemeinde ihre Informationsstrategie zur Sicherstellung, dass die Bevölkerung die ihr zugewiesene Schutzanlage kennt?
  2. Warum existiert für diverse neuere Gebäude (mindestens Baujahr 2020 und folgend) gemäss dem auf der Gemeindewebseite publizierten Link (https://schutzraumzuweisung.ch/) keine genaue Schutzraumzuteilung?

Gemäss der eidgenössischen Verordnung über den Zivilschutz muss bei Neubauten von mindestens 38 Zimmern zwingend eine Schutzanlage erstellt werden. Der Kanton kann jedoch eine Ausnahmeerlaubnis erteilen, wenn spätestens drei Jahre nach Baubeginn des ersten Gebäudes genügend gemeinsame Schutzräume existieren.

  1. Was wurde dazu bei den Überbauungen (mehr als 38 Zimmer) in den letzten fünf Jahren vereinbart?
  2. Was ist das aktuelle Verhältnis von Schutzplätzen zu Einwohnern in Horw?

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.»

Zugehörige Objekte

Name
Interpe800-25 (PDF, 116.27 kB) Download 0 Interpe800-25