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Dringliche Interpellation Nr. 2016-655 von Reto von Glutz, SVP, und Mitunterzeichnenden: Überwachung der Bautätigkeit auf der Horwer Halbinsel

Nummer
2016-655
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
24. Februar 2016
Verfasser/Beteiligte
von Glutz Reto (Erstunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in)

Markus Bider (Mitunterzeichner/in)
Roland Bühlmann (Mitunterzeichner/in)
Jörg Conrad (Mitunterzeichner/in)
Oliver Imfeld (Mitunterzeichner/in)
Urs Manser (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 2016-655
Überwachung der Bautätigkeit auf der Horwer Halbinsel
von Glutz Reto, SVP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 24. Februar 2016
Schriftlich beantwortet am 17. März 2016

Das Baudepartement Horw geht mit Drohnen gegen illegale Bautätigkeiten in der Uferschutzzone vor (vgl. dazu Berichte in der Neuen Luzerner Zeitung [S. 13] und Sendung "10 vor 10" des SRF, beide vom 22. Februar 2016). Das Einhalten von planungs- und baurechtlichen Vorschriften zu überprüfen ist zwar eine wesentliche Aufgabe der Baubehörde. Dass neben schriftlichen Aufforderungen zur Eingabe eines Baugesuchs und Besichtigungen vor Ort auch Drohnen eingesetzt werden, um die Grundstücke Privater zu fotografieren und/oder zu filmen, und die Aufnahmen auf illegale Bauten und Anlagen hin auszuwerten, stellt im Kanton Luzern ein Novum dar.

Der Einsatz von Drohnen findet längst nicht mehr nur im militärischen Umfeld statt, sondern wird immer wieder auch von Privatpersonen, Firmen und Behörden genutzt. Die Foto- und Filmaufnahmen empfinden aber zahlreiche Bürger und Bürgerinnen als persönliche Überwachung aus der Luft und einen (zu) weitgehenden Eingriff in die Privatsphäre. Solche zeitlich und örtlich unbegrenzt möglichen Aufnahmen sind zudem unter dem Aspekt des Persönlichkeitsschutzes heikel und müssen rechtsstaatliche Grundsätze einhalten.

Die Unterzeichnenden ersuchen darum den Gemeinderat um die (schriftliche) Beantwortung
der folgenden Fragen:
  1. Welche Gründe veranlassen das Baudepartement zu Film- und/oder Fotoaufnahmen mit Drohnen im Gebiet der Uferschutzzone?
  2. Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt das Baudepartement sein Vorgehen?
  3. Aus welcher Kostenstelle finanziert die Verwaltung den Drohneneinsatz, und in welcher Höhe?
  4. Wann und wie wurden die Eigentümer/-innen der überwachten Grundstücke vom Baudepartement vorgängig über die Luftaufnahmen orientiert?
  5. Weshalb informierte der Gemeinderat die betroffenen Grundeigentümer/-innen lediglich mit einem einfachen Schreiben anstelle einer anfechtbaren Verfügung?
  6. Hat das Baudepartement Alternativen zu den Luftaufnahmen mit Hilfe von Drohnen geprüft, und wenn ja, welche?
  7. Welche bzw. wie viele Grundstücke liess das Baudepartement in den vergangenen Monaten mit Drohnen überwachen? Wie lange und zu welcher Zeit?
  8. Wie wahrt das Baudepartement das Recht der Bürger und Bürgerinnen auf Privatsphäre und Persönlichkeitsschutz?
  9. Welcher Kreis erhält Einsicht in und Kenntnis von den Filmaufnahmen? Wie lange werden die Filmaufnahmen aufbewahrt bzw. wann werden sie gelöscht?
  10. Wie aussagekräftig und zielführend war/ist der Aufwand um die Entdeckung von neuen bzw. illegal erstellten Bauten und Anlagen?
Für die Beantwortung der Fragen danken wir Ihnen.
Fraktion
SVP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung