Motion: Steuerfusssenkung ohne zwingende Volksabstimmung
Bei einer Steuerfussänderung unterliegt das Budget bisher zwingend einer Volksabstimmung. Eine zwingend durchzuführende Volksabstimmung im Fall einer Steuerfusssenkung erachtet der Motionär Reto von Glutz als unnötig. Neben dem finanziellen Aufwand sei dies mit einem unverhältnismässig hohen administrativen Aufwand verbunden. Diese punktuelle Anpassung entlaste die Gemeindeverwaltung, das Urnenbüro und weitere Behörden in erheblichem Umfang. Demgegenüber solle bei einer Heraufsetzung des Steuerfusses weiterhin das obligatorische Finanzreferendum gelten.