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Motion Nr. 2026-337 von Reto von Glutz, SVP, und Mitunterzeichnenden: Anpassung Finanzkompetenz in der Gemeindeordnung

Nummer
2026-337
Geschäftsart
Motion
Status
Eingereicht
Datum
29. April 2026
Verfasser/Beteiligte
von Glutz Reto (Erstunterzeichner/-in), Achermann Angela (Mitunterzeichner/-in), Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), Bisang Ramon (Mitunterzeichner/-in), Camenzind Leo (Mitunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Forrer Johannes (Mitunterzeichner/-in), Georgy Roger (Mitunterzeichner/-in), Hool Carla (Mitunterzeichner/-in), Horat Fredi (Mitunterzeichner/-in), Lindegger Yvonne (Mitunterzeichner/-in), Maissen Stefan (Mitunterzeichner/-in), Meyer Christian (Mitunterzeichner/-in), Plattner Martin (Mitunterzeichner/-in), Stampfli Hans (Mitunterzeichner/-in), Studer Ivan (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 29. April 2026

«Die Gemeindeordnung Horw kennt das obligatorische und das fakultative Finanzreferendum (Art. 67 und 68 der Gemeindeordnung von Horw vom 25. November 2007 [Nr. 100] in der Fassung vom 18. Juni 2023). Dabei unterliegt das Budget mit dem Steuerfuss, wenn der Steuerfuss geändert wird, zwingend einer Volksabstimmung (Art. 67 lit. a GO, geltendes Recht in Kraft seit 01.01.2018). Ob Erhöhung oder Senkung, ist irrelevant. Nach dem Wortlaut gilt das obligatorische Finanzreferendum für jede Steuerfussänderung.

Dementsprechend hatte die Stimmbevölkerung von Horw am 18. Januar 2026 über die letzte Änderung des Steuerfusses in der Gemeinde zu entscheiden. Aus diesem Grund galt in Horw von Neujahr bis zum Abstimmungs-Sonntag ein sog. «budgetloser Zustand».

Mit dem Postulat Nr. 2026-806 von Ivan Studer, Die Mitte, und Mitunterzeichnenden, «Weitere Steuersenkung» wird unter anderem um die Prüfung ersucht, ob bereits für 2028 eine Steuersenkung ins Auge gefasst werden könne. Voraussetzung dafür wäre gemäss Beschluss des Einwohnerrats, dass sich in den Erfolgsrechnungen 2026 und 2027 beziehungsweise in den Folgejahren kumuliert Rechnungsüberschüsse von mehr als CHF 15 Mio. ergeben. Mit der dringlichen Motion Nr. 2026-336 verlangen zudem Ramon Bisang, FDP, und Mitunterzeichnende eine Steuerfusssenkung im Budget 2027.

Der Motionär und die Mitunterzeichnenden erachten eine zwingend durchzuführende Volksabstimmung im Fall einer Steuerfusssenkung als unnötig und neben dem finanziellen mit einem unverhältnismässig hohen administrativen Aufwand verbunden. Sie möchten daher den Gemeinderat beauftragen, die Gemeindeordnung soweit anzupassen, dass eine Steuerfussänderung im Sinne einer Herabsetzung nicht mehr zwingend einer Volksabstimmung (sondern bloss noch dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 68 GO) unterliegt. Die punktuelle Anpassung entlastet die Gemeindeverwaltung, das Urnenbüro und weitere Behörden in erheblichem Umfang. Demgegenüber ist eine Steuerfussänderung im Sinne einer Heraufsetzung davon nicht erfasst; mithin gilt diesbezüglich weiterhin das obligatorische Finanzreferendum.

Wir danken dem Gemeinderat für die Entgegennahme und Umsetzung der Motion.»

Zugehörige Objekte

Name
Motion Nr. 2026-337 (PDF, 105 kB) Download 0 Motion Nr. 2026-337