Interpellation: Auswirkungen der Stadtluzerner Kurzzeitvermietungsregelung
Der Interpellant will wissen, ob Anbieter von Kurzzeitvermietungen seit der Beschränkung in der Stadt Luzern in die Agglomerationsgemeinden ausweichen und ob in Horw vermehrt Mietwohnungen in Renditeobjekte für den Tourismus umgewandelt werden. Die Stadt Luzern beschränkt seit Januar 2025 die Vermietung von Wohnraum an Gäste auf maximal 90 Nächte pro Jahr. Der Gemeinderat solle nach einer Bestandesaufnahme beurteilen, ob eigene Regulierungen nötig sind, etwa Registrierungs- oder Beschränkungspflichten.