Interpellation Nr. 2026-808 von Marc Wiest, Die Mitte, und Mitunterzeichnenden: Airbnb: Auswirkungen des neuen Stadtluzerner Reglements über die Kurzzeitvermietung auf Horw
- Nummer
- 2026-808
- Geschäftsart
- Interpellation
- Status
- Eingereicht
- Datum
- 2. April 2026
- Verfasser/Beteiligte
- Wiest Marc (Erstunterzeichner/-in), Achermann Angela (Mitunterzeichner/-in), Beck Bertschmann Bettina (Mitunterzeichner/-in), Bezzola Leandro (Mitunterzeichner/-in), Camenzind Leo (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Glutz Hugo (Mitunterzeichner/-in), Meyer Christian (Mitunterzeichner/-in), Plattner Martin (Mitunterzeichner/-in), Studer Ivan (Mitunterzeichner/-in)
- Beschreibung
Eingegangen 2. April 2026
«Seit dem 1. Januar 2025 ist in der Stadt Luzern das neue «Reglement über die Kurzzeitvermietung» in Kraft. Es beschränkt die Vermietung von Wohnraum an Gäste (z.B. via Airbnb) auf maximal 90 Nächte pro Jahr, sofern der Wohnraum nach 2010 entstanden ist. Ziel der Stadt ist es, Wohnraum für die ansässige Bevölkerung zu schützen und die kommerzielle Zweckentfremdung zu stoppen. Das Kantonsgericht hat dieses Reglement im November 2025 gestützt.
Angesichts des auch in unserer Gemeinde äusserst angespannten Wohnungsmarkts und der tiefen Leerwohnungsziffer stellt sich die Frage, ob Anbieter von Kurzzeitvermietungen nun vermehrt in die Agglomerationsgemeinden ausweichen («Spillover-Effekt»). Um eine schleichende Umwandlung von Mietwohnungen in Renditeobjekte für den Tourismus frühzeitig zu erkennen und steuern zu können, möchten wir vom Gemeinderat gerne erfahren:
- Bestandesaufnahme: Wie viele Wohnungen oder Zimmer in unserer Gemeinde werden aktuell über Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder ähnliche für Kurzzeitvermietungen angeboten? Verfügt der Gemeinderat über eine Statistik zur Entwicklung in den letzten drei Jahren? Ggf. über die beim Kanton zu entrichtende Beherbergungsabgabe für alle touristischen Vermietungen, WebScraping Anbieter wie AirDNA, etc. Falls nicht, könnte sich der Gemeinderat vorstellen solche Zahlen regelmässig, im Sinne eines Monitorings, zu beschaffen?
- Ausweicheffekte: Falls Zahlen vorliegen: kann man seit der Annahme der Initiative in der Stadt Luzern (März 2023) bzw. seit Inkrafttreten des Reglements (Januar 2025) eine Zunahme von Vermietungen in Horw feststellen?
- Regulatorischer Handlungsbedarf: Wie beurteilt der Gemeinderat die Notwendigkeit einer eigenen Regulierung (z.B. Kontingentierung, Registrierungspflicht oder Zonenplananpassungen), um den Schutz von lokalem Wohnraum sicherzustellen?
- Kurtaxen und Abgaben: Erhebt die Gemeinde Horw ein eigene örtliche Beherbergungsabgabe (wie z.B. die Stadt Kriens), zusätzlich zur kantonalen und wenn ja: wie wird diese eingetrieben, insbesondere bei Kurzzeitvermietungen? Wie hoch waren die Einnahmen daraus im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024? Wie werden sie verwendet?
- Regionale Strategie: Ist der Gemeinderat im Austausch mit anderen Agglomerationsgemeinden (z.b. der Stadt Kriens, wo aktuell ebenfalls Bemühungen laufen, um Kurzzeitvermietungen einzuschränken) oder dem regionalen Entwicklungsträgers (LuzernPlus), um eine koordinierte Strategie gegen die Verdrängung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen zu verfolgen? Wenn nicht: sieht der Gemeinderat keinen Vorteil in der regionalen Koordinierung und warum nicht?
Wir bedanken uns beim Gemeinderat für die wohlwollende Beantwortung der Fragen.»
Zugehörige Objekte
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| Interpellation Nr. 2026-808 (PDF, 87 kB) | Download | 0 | Interpellation Nr. 2026-808 |