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Räumung von Grabstätten

3. Dezember 2025
Auf dem Friedhof Horw müssen bestimmte Gräber bis spätestens Ende Januar 2026 geräumt werden.

Es sind dies die Erdbestattungsreihengräber der Bestattungsjahre bis 2005 und die Urnenreihengräber der Bestattungsjahre bis 2010. 

Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabdenkmäler und Pflanzen bis Ende Januar 2026 zu entfernen. Danach verfügt die Friedhofverwaltung über die nicht entfernten Grabdenkmäler und Pflanzen. Die Friedhofverwaltung dankt für die Einhaltung des Räumungstermins. Sie beantwortet Fragen zu Bestattungen oder Friedhofangelegenheiten jederzeit gerne unter der Telefonnummer 041 349 12 58.

 

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