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Vogelgrippe ist auf dem Vormarsch

28. November 2025
Die ersten Fälle der Vogelgrippe sind aufgetreten. Es gelten besondere Massnahmen bei toten Wildvögeln sowie bei der Geflügelhaltung.

Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden und der Polizei oder der Wildhut gemeldet werden.

In der ganzen Schweiz gelten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen. Jeglicher Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel soll vermieden werden. Geflügelhaltende sollen wachsam sein und Ansteckungsanzeichen bei ihren Tieren umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Hinweise auf eine Infektion können Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen sowie eine erhöhte Sterblichkeit sein.

Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und nur durch sehr engen Kontakt möglich. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.

Weitere Informationen zur Krankheit, Karten mit den Beobachtungsgebieten sowie die publizierte Verordnung finden Sie hier: 

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen


 

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