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Interpellation Nr. 629/2013 von Roland Bühlmann, SVP, und Mitunterzeichnenden: Anwendung der SKOS-Richtlinien in der Gemeinde Horw

Nummer
629/2013
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
26. August 2013
Verfasser/Beteiligte
von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)
Roland Bühlmann (Erstunterzeichner/in)
Jörg Conrad (Mitunterzeichner/in)
Astrid David Müller (Mitunterzeichner/in)
Hermann Herren (Mitunterzeichner/in)
Jasmin Ziegler-Hüppi (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Interpellation Nr. 629/2013
Anwendung der SKOS-Richtlinien in der Gemeinde Horw
Bühlmann Roland, SVP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 26. August 2013
Schriftlich beantwortet am 23. Januar 2014 (siehe Anhang)

Die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) ist gemäss eigener Definition (s. www.skos.ch) ein Fachverband, der sich für die Ausgestaltung und Entwicklung der Sozialhilfe in der Schweiz engagiert. Die Organisation (Mitgliedschaft) setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden, Kanton und Bund sowie von privaten Organisationen des Sozialbereichs zusammen. Die SKOS sieht sich selber auch als Akteurin der schweizerischen Sozialpolitik, nimmt Stellung bei Vernehmlassungen und leistet Lobbyarbeit.

Einen grossen Einfluss auf die Sozialpolitik in der Schweiz nimmt die SKOS vor allem durch die Herausgabe der SKOS-Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe. Sie definiert diese Richtlinien zwar als "Empfehlung", welche von den meisten Kantonen angewendet wird, hält aber selber fest, dass diese als verbindliche Richtgrösse gelten.

Ergänzend zu den SKOS-Richtlinien veröffentlicht der Kanton Luzern ein eigenes "Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe". Gemäss Beschreibung dient dieses Handbuch "als Empfehlung zur Anwendung der SKOS Richtlinien 2005 für die Bemessung von wirtschaftlicher Sozialhilfe im Kanton Luzern". Gemäss dem kantonalen Sozialhilfegesetz Art. 30 sind diese "wegleitend für die Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe".

In den vergangenen Monaten sind die SKOS-Richtlinien jedoch vermehrt in die Kritik geraten. Aufgrund verschiedener Vorkommnisse haben die Gemeinden Rorschach, Dübendorf und Berikon den Austritt aus der SKOS erklärt.

Die SVP-Fraktion ersucht den Gemeinderat um Beantwortung folgender Fragen:
  1. Wie werden die als Empfehlung definierten SKOS-Richtlinien in der Gemeinde Horw umgesetzt? Wird bei der Bemessung der Sozialhilfe auch von diesen Richtlinien abgewichen und zwar in wie vielen Fällen?
  2. Wie verbindlich sind die kantonalen Vorgaben (Sozialhilfegesetz mit Verordnung und das Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe), welche sich auf die SKOS-Richtlinien beziehen, für die Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe in Horw? Steht der Gemeinde (Sozialdirektion) ein eigener Ermessens- und Entscheidungsspielraum zu?
  3. Wie steht der Gemeinderat, insbesondere aus Sicht der Gemeinde Horw, zu der in der Öffentlichkeit geäusserten Kritik, dass die SKOS weniger Interessen der Gemeinden (bzw. der Steuerzahler) vertritt, sondern vielmehr jene der Sozialhilfebezüger?
  4. Erachtet der Gemeinderat die SKOS-Richtlinien grundsätzlich als angemessen oder sieht er diese als anpassungsbedürftig an?
  5. Ist es für den Gemeinderat eine Option, bei der SKOS oder der DISG eine Überarbeitung der Richtlinien zu fordern mit dem Ziel, die Rechte und finanziellen Ansprüche von renitenten und nicht kooperativen Sozialhilfeempfängern deutlich zu reduzieren?
  6. Ist es für den Gemeinderat eine Option, die Mitgliedschaft der Gemeinde Horw beim SKOS zu kündigen? Welche Auswirkung hätte ein solcher Austritt für die Gemeinde Horw?
Fraktion
SVP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_629_Anwendung_der_SKOS_Richtlinien.doc.pdf Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_629_Anwendung_der_SKOS_Richtlinien.doc.pdf
Datum Sitzung