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Interpellation Nr. 2023-769 von Urs Steiger, L20, und Mitunterzeichnenden: Parteibeitrag Kantonsratswahlen

Nummer
2023-769
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
21. Juni 2023
Verfasser/Beteiligte
Steiger Urs (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in), Schwegler Charlotte (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am  21. Juni 2023
Schriftlich beantwortet am 31. August 2023

Die Gemeinde Horw unterstützt die Parteien vorbildlich mit einem finanziellen Beitrag bei Ihrer Parteiarbeit. Massgebend ist dabei Art. 6 Abs. 2 der Verordnung über die Sitzungsgelder und Entschädigungen der Mitglieder des Einwohnerrates. Die L2O wurde im aktuellen Wahlgang mit Fr. 1'300.00 entschädigt, also mit 13 Prozent des zur Auszahlung vorgesehenen Betrags. Die L2O ist als Partei auf kantonaler Ebene nicht aktiv. Ihre Mitglieder kandidieren deshalb auf verschiedenen Listen, und zwar «Grüne, Junge Grüne, Grüne Unternehmer*innen und SP». Mit insgesamt 14 Kandidierenden hat die L2O in Horw das weitaus grösste Kandidatenfeld gestellt. Die entsprechenden Listen haben damit in Horw einen Stimmenanteil von 32,6 % erreicht. Horw wird nun – nach entsprechenden Wechseln – mit zwei von drei Kantonsräten durch Mitglieder der L2O vertreten.

Das Wahlengagement und das Wahlergebnis stehen damit in einem erheblichen Missverhältnis zum Anteil an den ausbezahlten Finanzbeiträgen an die Parteien. Für uns stellen sich deshalb einige Fragen:

  1. Wurden die budgetierten Fr. 10'000.00 bei den letzten 5 Kantonsratswahlen vollumfänglich ausbezahlt?
  2. Auf welcher Berechnungsgrundlage erfolgt die jeweilige Auszahlung? Wie wird diese begründet?
  3. Wie erklärt der Gemeinderat diese Anteile im Verhältnis zu den erzielten Parteistimmen?
  4. Welche Vorstellungen hat der Gemeinderat von fairer Unterstützung von Parteien und politischer Arbeit, insbesondere auch von Jungparteien?
  5. Ist der Gemeinderat bereit, die vorgenommenen Zahlungen zu überprüfen und gemäss Absicht der Gesetzgebung umzusetzen, um so die politische Arbeit im Gemeinwesen verhältnismässig zu unterstützen? 
  6. Inwiefern erachtet der Gemeinderat die aktuelle Formulierung von Art. 6 Abs. 2 als ungeeignet, um die speziellen Horwer Verhältnisse zu berücksichtigen?
  7. Kann sich der Gemeinderat eine Form eines nachträglichen Ausgleichs vorstellen?
Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_769_Parteibeitrag_Kantonsratswahlen.pdf Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_769_Parteibeitrag_Kantonsratswahlen.pdf
Datum Sitzung