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Interpellation Nr. 2022-756 von Lukas Bucher, L20, und Mitunterzeichnenden: Überflutungsrisiken bei Starkregen

Nummer
2022-756
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
22. September 2022
Verfasser/Beteiligte
Bucher Lukas (Erstunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in), Schwegler Charlotte (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)

Rita Wyss, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 22. September 2022
Schriftlich beantwortet am 7. Dezember 2022

Die Unwetter vom 4. und 20. Juli und vom 26. August sowie weitere Unwetter im Sommer 2022 haben die Wirkungen von extremem Starkregen im Horwer Talboden aufgezeigt. Der Regen war äusserst intensiv und erreichte seit langem nicht mehr beobachtete Höchststände beim Dorfbach, beim Steinibach und bei den Zuflüssen aus Kriens. Soweit beobachtet, haben sich die Hochwasserschutzmassnahmen der letzten zwei Jahrzehnte (Rückhaltebecken Allmend/Pilatushang, Bachaufweitungen) bewährt. Allerdings trat der Dorfbach an verschiedenen Stellen über die Ufer und es kam verschiedenenorts zu Überflutungen von Einstellhallen und Kellerräumen. Künftig ist – vermehrt – mit weiteren derartigen Ereignissen zu rechnen.

Gemäss der Informationsplattform Naturgefahren PLANAT spielt die Informationsarbeit der Gemeinden eine zentrale Rolle bei der Prävention und Bewältigung von Naturereignissen. Überflutungen könnten beispielsweise relativ einfach durch Schutzmassnahmen Privater verhindert werden, sofern die geeigneten Informationen wie Überflutungskarten oder Massnahmenbeispiele zur Verfügung stehen (vgl. www.planat.ch/de/risikodialog).

Dazu stellen sich für uns folgende Fragen:

  1. Wie stuft der Gemeinderat die Hochwasserereignisse dieses Sommers ein?
  2. Welche Gebiete, Verkehrswege und Bauten in Horw wurden am 4. und 20. Juli sowie am 26. August überflutet?
  3. Handelt es sich dabei um «bekannte» Risikogebiete oder wurden neue Tendenzen festgestellt?
  4. Wie beurteilt der Gemeinderat die Wirkung der bestehenden Hochwasserschutzmassnahmen?
  5. An welchen Orten ortet der Gemeinderat nebst der Sanierung des Dorfbaches Handlungsbedarf zum Schutz von Bevölkerung und Anlagen?
  6. In welchem Zeitraum ist die Umsetzung von neuen Hochwasserschutzmassnahmen geplant?
  7. In welcher Weise informiert der Gemeinderat die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über die spezifische Hochwassergefährdung und -schutzmassnahmen?
  8. Gedenkt der Gemeinderat das eigenverantwortliche Handeln von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern und Mieterinnen und Mietern mit Informationsmassnahmen zu fördern?

Wir danken für die Beantwortung unserer Fragen im Interesse der Horwer Bevölkerung.

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates
Abbildung 1: Luzerner Zeitung
Abbildung 1: Luzerner Zeitung

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung