Beschluss 1589 B Zusatzbericht Teiländerung Zonenplan A im Bereich Dorfkern Ost Bebauunsplan Kernzone Dorfkern Ost
- Nummer
- 1589 B
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 28. Oktober 2021
- Beschreibung
Der Einwohnerrat hat Teiländerungen des Zonenplans A im Bereich Dorfkern Ost sowie den Bebauungsplan Dorfkern Ost, Situationsplan und die Sonderbauvorschriften, einstimmig beschlossen. An der Einwohnerratssitzung vom 19. September 2019 hatte der Einwohnerrat den Gemeinderat mit sieben überwiesenen Bemerkungen beauftragt, insbesondere das Baufeld D einer Weiterbearbeitung zu unterziehen. Dies ist nun unter Beteiligung der Grundeigentümerin und unter Mitwirkung der städtebaulichen Begleitgruppe in einem iterativen Prozess erfolgt.
In diesem Zusammenhang beschliesst der Einwohnerrat einstimmig:
- die Teiländerung Zonenplan A im Bereich Dorfkern Ost, betreffend die Grundstücke Nrn. 1762, 398 und 1482 (Umzonung 1).
- die Teiländerung Zonenplan A im Bereich Dorfkern Ost, betreffend die Grundstücke Nrn. 391 und 387, teilweise (Umzonung 2).
- die Teiländerung Zonenplan A im Bereich Dorfkern Ost, betreffend das Grundstück Nr. 638 (Umzonung 3).
- die Einsprache der Einfachen Gesellschaft Gebrüder Schnyder, Allmendstrasse 5, 6048 Horw, gegen den Bebauungsplan Dorfkern Ost abzuweisen, soweit keine gütliche Einigung erfolgte resp. darauf eingetreten werden kann.
- die Einsprache des Innerschweizer Heimatschutzes IHS, Schirmertorweg 6, 6004 Luzern, gegen den Bebauungsplan Dorfkern Ost abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.
- die Einsprache von Pia Koefoed, Kantonsstrasse 106, 6048 Horw, gegen den Bebauungsplan Dorfkern Ost abzuweisen, soweit keine gütliche Einigung erfolgte resp. darauf eingetreten werden kann.
- die Einsprache der Imfeld-Solutions GmbH, Schönbühlweg 1, 6048 Horw, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christophe Hehli, Murbacherstrasse 3, 6003 Luzern, gegen die Teiländerung des Bebauungsplans Dorfkern Ost abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.
- die Einsprache der G5 Einfache Gesellschaft Gebr. Schnyder, vertreten durch Stadelmann Rechtsanwälte AG, Wegmatt 16, 6048 Horw, gegen die Teiländerung des Bebauungsplans Dorfkern Ost abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden .
- den Bebauungsplan Dorfkern Ost, Situationsplan und Sonderbauvorschriften.
Anträge
Bau- und Verkehrskommission (BVK)
- Antrag auf Bemerkung zu Kapitel 3 Punkt 4 B+A: Es ist ein Gestaltungskonzept gemäss Art. 18 Abs. 3 an die Hand zu nehmen, sodass die Gemeinde in der Lage ist, den Grundeigentümern frühzeitig konzeptionelle und technische Vorgaben zu machen für die Planung. Einstimmig angenommen.
- Antrag auf Bemerkung zu Kapitel 3 Punkt 6: Es ist Wert zu legen auf eine sorgfältige architektonische Gestaltung. Angenommen mit 23 Stimmen zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung.
FDP
- Antrag auf Bemerkung zu Kapitel 3 Punkt 4, «Umsetzung der Anträge des Einwohnerrates», als Ergänzung zum Antrag auf Bemerkung der BVK: «Es ist ein besonderes Augenmerk auf die Kreuzungsmöglichkeit sowie den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit zu richten». Angenommen mit 17 Stimmen bei 8 Enthaltungen.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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