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Interpellation Nr. 2021-731 von Francesca Schoch, FDP: Ausbau Mobilfunkantenne Stutz, St. Niklausen

Nummer
2021-731
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
22. Juni 2021
Verfasser/Beteiligte
Schoch Francesca (Verfasser/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 22. Juni 2021
Schriftlich beantwortet am 28. Oktober 2021

Die Sunrise Communications AG plant, die bestehende Mobilfunkanlage im Stutz auszubauen. Dabei sollen die bestehenden Antennen massiv verstärkt und noch mit weiteren Antennen ergänzt werden. Die Sendeleistung soll dabei von aktuell rund 1'000 Watt ERP auf 12'420 Watt ERP (12 x stärkere Sendeleistung!) gesteigert werden.

Die Mobilfunkantenne befindet sich in der Grünzone Stutz (GR 43) mit dem Zonenzweck «Freihaltung von Bauten und Anlagen; Freizeitanlagen sind zulässig». Somit besteht in der Grünzone Stutz ein absolutes Bauverbot, ausgenommen für Freizeitanlagen, wozu die Mobilfunkantennenanlage mit Sicherheit nicht gehört. Die Antennenanlage hätte somit in dieser Grünzone gar nicht gebaut werden dürfen.

Aufgrund der «Bestandesgarantie» darf ein Objekt zeitgemäss erneuert und angemessen erweitert werden. Hier handelt es sich nicht um eine angemessene Erweiterung, sondern um einen massiven Ausbau. Dieser Ausbau ist somit völlig unverhältnismässig und dient nicht unserem Wohnquartier, sondern ist für eine überregionale Versorgung (Luzern, Meggen, Weggis etc.) ausgelegt, welche nicht im Interesse der Gemeinde Horw mit seinen Anwohnenden sein kann.

Aufgrund dessen stelle ich Ihnen folgende Fragen:

  1. Wie sieht der aktuelle Mietvertrag bezüglich der Vertragsdauer genau aus? Wie ich informiert wurde, gilt der Mietvertrag von 2000 bis 2015 mit der Option, zweimal um 5 Jahre, d. h. bis 2025 zu verlängern.
  2. Die ENHK hat als Schlussfolgerung und Antrag im Schreiben vom 19. Juli 2016 festgehalten, den bisherigen Maststandort Stutzstrasse im BLN-Gebiet «Vierwaldstättersee» wenn möglich aufzugeben. Wie stellt sich der Gemeinderat zu dieser Empfehlung und was für Massnahmen wurden getroffen, um diese Empfehlung der ENHK auch wirklich nach Ablauf der Vertragsdauer umzusetzen?
  3. Wieso hat der Gemeinderat diese Antenne ursprünglich in einer Grünzone mit absolutem Bauverbot als Ausnahme bewilligt? Welche Gründe sprachen für das Erteilen dieser Ausnahmebewilligung?
  4. Ist der Gemeinderat nicht ebenfalls der Meinung, dass ein Ausbau um das 12-fache an Leistung, an diesem heiklen Standort, d. h. in einer Grünzone mit Bauverbot und BLN-Gebiet, als massiv zu beurteilen ist?
  5. Welche Gebiete sollen mit diesem Antennenstandort aus dem Wohnquartier Stutz künftig versorgt werden?
  6. Hat der Gemeinderat bereits eine Standortevaluation für alternative Standorte ausserhalb des BLN-Gebietes durchgeführt?
  7. Hat man Sunrise mitgeteilt, dass der Gemeinderat evtl. eine Standortevaluation vorsieht oder ging es vergessen, eine solche Evaluation in Rahmen des Baugesuches zu machen?
  8. Falls eine Standortevaluation gemacht wurde, wie lauten die Resultate? Falls keine gemacht wurde, weshalb?

Ich danke dem Gemeinderat für die Beantwortung dieser Fragen.

 

Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_731_Ausbau_Mobilfunkantenne_Stutz.pdf Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_731_Ausbau_Mobilfunkantenne_Stutz.pdf
Datum Sitzung