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Postulat Nr. 2021-728 von Toni Portmann, CVP, und Mitunterzeichnenden: Sanierungsbeitrag Grisigenstrasse

Nummer
2021-728
Geschäftsart
Postulat
Status
Erledigt
Datum
3. Mai 2021
Verfasser/Beteiligte
Portmann Toni (Erstunterzeichner/-in), Barmet Pius (Mitunterzeichner/-in), Beck Bertschmann Bettina (Mitunterzeichner/-in), Camenzind Leo (Mitunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Hocher Andrea (Mitunterzeichner/-in), Luthiger Daniela (Mitunterzeichner/-in), Schoch Francesca (Mitunterzeichner/-in), Stampfli Hans (Mitunterzeichner/-in)

Martin Eberli, L20 (Mitunterzeichner/in)
Roger Eichmann (Mitunterzeichner/in)
Fabian Pabst, SVP (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 3. Mai 2021
Entgegengenommen am 23. September 2021
Abgeschrieben am 22. September 2022

Die Sanierung der Grisigenstrasse ist nach einer jahrelangen Vorgeschichte auf der Zielgeraden. Das Strassenprojekt ist bewilligt, der Kantonsbeitrag wurde zugesichert und die Strassengenossenschaft konnte am 26. Februar 2021 gegründet werden. Die Gemeinde wird die Stras-se bis spätestens Ende 2022 erneuern und anschliessend der Strassengenossenschaft in den Betrieb und Unterhalt übergeben. Die Kosten (abzüglich Kantons- und Gemeindebeitrag) werden über den rechtskräftig verfügten Perimeter an die Grundeigentümer verteilt.

Offen ist die Frage, wie hoch sich die Gemeinde an den Kosten beteiligen soll. Dazu gilt es, Folgendes in Erinnerung zu rufen:

  • Bis zum Jahr 2001 hat die AGZ Ziegeleien AG in der Grube Grisigen Mergel abgebaut und via Grisigenstrasse zur Verarbeitung in die Ziegelei transportiert. Durch den Lastwagenverkehr wurde die Grisigenstrasse stark in Anspruch genommen. Betreffend Instandsetzung der Grisigenstrasse hat der Gemeinderat am 5. April 2001 mit der AGZ eine Vereinbarung abgeschlossen. Darin verpflichtete sich die AGZ, die Strasse im Zusammenhang mit dem Weiterbetrieb der Grube zu sanieren und dabei auch verkehrsberuhigende und lärmdämpfende Massnahmen umzusetzen.
  • Mit Urteil vom 7. November 2012 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Sanierung der oberen Grisigenstrasse durch die AGZ gestützt auf die Vereinbarung vom
    5. April 2001 infolge Auslegung der Vertragsbestimmungen und wesentlich veränderter Verhältnisse nicht mehr durchzusetzen ist. Insbesondere deshalb, weil der AGZ der Weiterbetrieb der Grube wegen des Urnenentscheids von 2008 verunmöglicht wurde. Aufgrund der inzwischen eingetretenen Verjährung war es zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr möglich, die AGZ zur Wiederinstandstellung der Strasse zu verpflichten.
  • Der Gemeinderat hat mehrere Versammlungen mit den Anstössern resp. betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern durchgeführt. Unter Würdigung der Vorgeschichte, der hohen Kosten und der starken finanziellen Betroffenheit der Beitragspflichtigen sowie mit der Zielsetzung, dass möglichst rasch eine Strassengenossenschaft gegründet wird, hat der Gemeinderat an der Orientierungsversammlung vom 22. Juni 2017 eine Kostenbeteiligung von 50 % der Bruttokosten (mit Gründung einer Strassengenossenschaft) und 30 % der Bruttokosten (ohne Gründung einer Strassengenossenschaft) in Aussicht gestellt. Dies unter dem Vorbehalt, dass der Einwohnerrat anlässlich der Beratung des Finanz- und Aufgabenplans keinen anderen Antrag stellt. Damals wurden die Bruttokosten auf 570'000 Franken geschätzt. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde hätte damit zwischen 171'000 und 285'000 Franken betragen.
  • Anlässlich der Beratung des Finanz- und Aufgabenplans 2017-2022 an der Einwohnerratssitzung vom 29. Juni 2017 hat der Einwohnerrat auf Antrag der GPK folgenden Antrag auf Bemerkung überwiesen:

«Der Gemeindebeitrag an die Sanierung soll dem für Privatstrassen üblichen Anteil von 20 % der Sanierungskosten entsprechen.»

Dem Antrag wird mit 24:0 Stimmen, bei 4 Enthaltungen, zugestimmt.

Zwischenzeitlich hat sich die Ausgangslage verändert. In der weiteren Bearbeitung des Strassenprojekts konnten wesentliche Verbesserungen erzielt werden. Einerseits wurden die Projektkosten auf 385'000 Franken reduziert, andererseits hat der Kanton Luzern eine Kostenbeteiligung von 121'590 Franken in Aussicht gestellt. Das Projekt ist ausführungsbereit.

In Kenntnis der Geschichte der letzten 30 Jahre, unter Berücksichtigung der hohen finanziellen Belastung der wenigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und auch im Sinne von Treu und Glauben bitten wir den Gemeinderat, die Kostenbeteiligung der Gemeinde Horw in gleicher Höhe wie jene des Kantons Luzern festzusetzen, d. h. mit 121'590 Franken. Bei Gesamtkosten von 385'000 Franken entspricht das einem Gemeindebeitrag von 31.5 %. lm Gegenzug müsste die Strasse bis spätestens Ende 2022 saniert werden.

Wir danken dem Gemeinderat für die wohlwollende Prüfung dieses Anliegens.

Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung