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Interpellation Nr. 559/2008 von Hans-Ruedi Jung, CVP: Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Nummer
559/2008
Geschäftsart
Interpellation
Status
Erledigt
Datum
2. Oktober 2008
Verfasser/Beteiligte
Hans-Ruedi Jung
Beschreibung
Interpellation Nr. 559/2008
Neues Kindes und Erwachsenenschutzrecht
Jung Hans-Ruedi, CVP

Eingegangen am 2. Oktober 2008
Schriftlich Beantwortet am 19. März 2009

In den kommenden Monaten behandeln die Eidgenössischen Räte eine Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Offenbar sollen auch künftig die Gemeinden für den Vollzug verantwortlich sein. Die Bundesgesetzgebung sieht dafür spezialisierte Fachbehörden vor. Im Kanton Luzern ist zur Vorbereitung der Umsetzung der Neuerungen eine Projektorganisation eingesetzt worden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie war der Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts bisher in der Gemeinde Horw organisiert?
  2. Wie bringt die Gemeinde Horw ihre Interessen in die kantonale Projektorganisation ein?
  3. Ist für Horw eine eigene Fachbehörde vorgesehen (Vorteil: bessere Kenntnis der persönlichen und familiären Verhältnisse) oder beabsichtigt der Gemeinderat eine solche zusammen mit andern Gemeinden zu bestellen (Vorteil: bessere Ressourcennutzung)?
  4. Welche Regelung ist vorgesehen mit Bezug auf die Kompetenzen (Wahlbehörde, vorgesetzte Behörde, Besoldung, Ausgabenkompetenz etc.)?
  5. Ist dazu eine Ergänzung bzw. Änderung der Gemeindeordnung erforderlich?
Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
IP_559_Neues_Kinds_und_Erwachsenenschutzrecht.pdf Download 0 IP_559_Neues_Kinds_und_Erwachsenenschutzrecht.pdf
Datum Sitzung