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Dringliches Postulat Nr. 587/2007 von Franz Krieger, CVP: Rekultivierung der Grube Grisigen

Nummer
587/2007
Geschäftsart
Dringliches Postulat
Status
Erledigt
Datum
31. Mai 2007
Beschreibung
Einwohnerrat Horw
Dringliches Postulat Nr.: 587/2007
Eingegangen: 31. Mai 2007
Teilweise überwiesen (Punkte 1 und 2): 21. Juni 2007
Abgeschrieben: 22. Oktober 2009

Franz Krieger, CVP
Rekultivierung der Grube Grisigen

Die Baubewilligung des Gemeinderates für die Rekultivierung, richtigerweise Auffüllung der Grube Grisigen mit 550'000 m3 festem oder 660'000 m3 losem Material wurde im Dezember 2006 oder Januar 2007 erwartet. Sie liegt noch immer nicht vor.

Mangelnde rechtliche und tatsächliche Erschliessung
Weil die Einsprecher feststellten, dass die rechtliche und tatsächliche Erschliessung der Grube Grisigen fehlt, weil die AG Ziegelwerke Horw-Gettnau (AGZ) durch die Liegenschaft "Obergrisigen" kein Fahrwegrecht besitzt, muss eine neue Erschliessung geplant werden, d.h. der Bau einer neuen Zufahrt zur Grube ab der Liegenschaft "Mittelgrisigen", Grundstück Nr. 606, das ebenfalls der AGZ gehört. In diesem steilen und rutschigen Gelände soll also eine neue Strasse gebaut werden.

Aber auch die als Privatstrasse zurückgestufte Grisigenstrasse ab der Grisigenbrücke (tatsächlich ist es nur ein überdeckter Röhren-Durchlass für den Grisigenbach) ist für Transporte mit 40-t-Lastwagen ungenügend. Im Littauerberg besteht eine Strasse derselben Art. Dort besteht neu eine 5-t-Beschränkung. Die Grisigenstrasse besitzt weder eine ausreichende Kofferung noch eine Entwässerung usw. Sie ist nur 2.80 m - 3.00 m breit. Ausweichstellen fehlen. Ein Kreuzen der 40-t-Lastwagen, die eine Spurbreite von 2.55 m aufweisen, mit anderen Strassenbenützern ist nicht möglich. Sogar Fussgänger müssten auf das Wiesland ausweichen. Die Gefahren für alle Benützer sind erheblich, nicht zu denken an den Umstand, wenn Velofahrer oder Biker mit grosser Geschwindigkeit ins Dorf fahren wollen. Schwere Unfälle sind vorprogrammiert.

Mir ist bekannt, dass bereits zwei Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften, die Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft Rainli mit 50 Stockwerkeigentümern und die Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft Grisigenstrasse 29 mit 8 Stockwerkeigentümern, beide einstimmig beschlossen haben, gegen eine allfällige Baubewilligung des Gemeinderates Horw für die sogenannte Rekultivierung der Mergelgrube Grisigen Verwaltungsrechtsbeschwerde zu erheben. Ein länger dauernder Rechtsstreit ist somit programmiert.

Die Befürchtungen der Anwohner sind vielfältig:

1 Verkehrsimmissionen
Es sind die Immissionen aus dem Lastwagenverkehr (Unfallgefahren, Lärm, Erschütterungen, Staub und Schmutz, Schäden an den Gebäuden, Gefährdung der Schulkinder und speziell der Kinder, die den Kindergarten im Hause Spitzberglistrasse 2 besuchen usw.).
Dabei ist zu berücksichtigen
  • dass dieser Lastwagenverkehr 18 Jahre dauern soll.
  • dass die Strasse Steigungen von 8 - 12 % aufweist.
  • dass die Lastwagen beträchtliche Höhendifferenzen zu bewältigen haben
(Bahnhof Horw = 412 m.ü.M., untere Grube ca. 650 und obere Grube ca. 700 m.ü.M.).

2 Verminderung der Wohnqualität und Entwertung der Wohnungen und Gebäude
Einem jetzt ruhigen und geschätzten Wohngebiet mutet man erheblichen Mehrverkehr zu, vermindert dadurch die Wohnqualität und entwertet so bestehende Gebäude und Wohnungen/Eigentumswohnungen.

3 Rutschgefahr
Der Pilatushang ist unbestritten ein Rutschgebiet. Er ist als solches in der Gefahrenkarte aufgeführt.

Zuoberst auf dieses Rutschgebiet sollen gemäss Baugesuch über 1 Million Tonnen Aushubmaterial abgelagert werden. Die Anwohner, darunter hat es mehrere, die seit Jahrzehnten das Gebiet beobachten und kennen, sind der Auffassung, dass man da mit dem Feuer spielt, denn aus bisher kleineren Rutschungen könnten bald grosse werden.

Dass bei den heutigen Klimaverhältnissen erhöhte Rutschgefahren bestehen, ist offensichtlich. Trotz gegenteiligen Annahmen und Gutachten von Geologen sind zum Teil verheerende Rutschungen aufgetreten. Ich verweise auf die in letzter Zeit bekannt gewordenen Probleme
  • Felsenweg am Bürgenstock (am 4. Mai 2007 wurde er eröffnet, am folgenden Tag rutschte der Weg auf einer Länge von 15 m ab)
  • Felssturz vom Juni 2006 auf die A2 bei Gurtnellen
  • Lammschlucht (Schüpfheim-Flühli)
  • Valzeina GR (2 grosse Rutsche in einer Woche)

Rechtliche Bedenken
Die Stimmberechtigten von Horw haben am 23. November 1997 mit der Zustimmung zur Änderung des Zonenplanes und des Bau- und Zonenreglementes eine Abbauzone beschlossen. Die Abbauzone wurde u.a. mit der Schaffung von Arbeitsplätzen begründet. Schon vor und seit diesem Beschluss erfolgte in der Grube Grisigen kein Abbau von Mergel. Gemäss Baugesuch der Firma Gloggner AG will man die Grube Grisigen als Deponiezone nutzen.

Ich bezweifle, ob die Stimmberechtigten einer reinen Deponiezone zugestimmt hätten. Wird dem Baugesuch entsprochen und die Bewilligung erteilt, wird nicht das ausgeführt, was dem Einwohnerrat und den Stimmberechtigten zum Entscheid zur Abstimmung vorgelegt wurde.

Abwägungen der Vor- und Nachteile
Wird dem Baugesuch entsprochen, gibt es Verlierer und Gewinner:

Gewinner ist primär die AG Ziegelwerke Horw-Gettnau (AGZ), die ohne nennenswerten Aufwand mehrere Millionen Deponiegebühren einkassiert. Als Gewinner kann man auch die Transportfirma bezeichnen, die dadurch Aufträge generieren kann. Ob auch die Natur Gewinner ist, möchte ich bezweifeln.

Verlierer sind die Anwohner der Grisigenstrasse, die während 18 Jahren die Immissionen ertragen müssen, die der Verkehr in verschiedenster Form bringt und die sich durch mögliche Rutschungen gefährdet fühlen.

In diesem Zusammenhang frage ich mich: Wieso wurde nicht das Aushubmaterial beim Bau der A2 in der Grube Grisigen deponiert? Es wäre doch, wortwörtlich zu nehmen, nichts naheliegender gewesen als dies. Mir ist bekannt, dass die Bauleitung der A2 dies geprüft hat, auch die Wiederinbetriebnahme der früheren Transportseilbahn und den Transport des Aushubmaterials in die Grube Grisigen mit einem Förderband. Bösartig ausgedrückt: Die Autolobby hat den Transport des Aushubmaterials per Lastwagen nicht in Erwägung gezogen! Übrigens, dazu gibt es eine Studie der Firma Roos + Partner, Luzern (Verfasser Herr Strasski).

Rekultivierung der Grube Grisigen
Auch wenn mehrere hunderttausend Tonnen Aushubmaterial in die Grube Grisigen transportiert werden, sieht man davon vom Dorf her kaum etwas. Aber es werden bestehende Biotope mit einem hohen Schilfbestand, Bäumen und Sträuchern vernichtet.

Nach meiner Ansicht könnte mit verhältnismässig geringem Aufwand eine Rekultivierung erfolgen. In dieser Hinsicht hat die AGZ nichts unternommen, ja das Gegenteil vorgekehrt. Ich möchte nicht behaupten, dass dies erfolgte um die politische Meinung zu beeinflussen. Als solche Vorkehrungen empfinde ich
  • die AGZ hat roten Ziegelschrott an Orten deponiert, die vom Dorf her gut einsichtig waren
  • 2004, 2005 und 2006 konnte ein Bauer seine ca. 40 - 50 Ziegen in der Grube weiden lassen. Sie haben genüsslich die an den Bäumen und Sträuchern wachsenden Knospen und grünen Zweige und Blätter abgenagt. Das hat mit Sicherheit nicht dazu beigetragen, dass die natürliche Begrünung des Grubenareals verbessert wurde.
  • Im Grubenareal steht eine abbruchreife Baute, es liegen Rohre, Eisenbalken, Stangen, Abfallmaterial usw. herum. Ich kann Ihnen Fotos zeigen, die dies beweisen.

Nach meiner Ansicht hätte der Gemeinderat schon vor Jahren einschreiten müssen, um die bestehenden Verunreinigungen (sogar Flecken von ausgelaufenem Öl sind zu sehen) zu beheben und die Rekultivierung gemäss den früheren Abbaubewilligungen durchzusetzen. Zudem müsste die Entwässerung der Grube sichergestellt werden.

Vorschlag der Anwohner
Die Grundeigentümer "Schürmatt", "Untergrisigen" und "Obergrisigen" haben in ihrer Baueinsprache einen Kompromissvorschlag unterbreitet, der meiner Ansicht nach die Lösung brächte und akzeptiert würde. Er lautet:
  1. Der Teilbereich der Grube, wo Ziegelschrott liegt, kann humusiert werden, damit er begrünt werden kann.
  2. In der Grube selbst sind gewisse Materialablagerungen (Abtragung von bestehenden Aufschüttungen) zu gestatten.
  3. Materialtransporte über die Grisigenstrasse sind nur für die Humusierung gemäss Ziffer 1 zu bewilligen.

Güterabwägung
Ich ersuche den Gemeinderat, bei seinem Entscheid die Nachteile und Befürchtungen der Anwohner, es sind mehrere hundert Horwer Bürgerinnen und Bürger, und die Interessen der AGZ und der Transportfirma gegeneinander abzuwägen. Nach meiner Ansicht kann der Entscheid nur zu Gunsten der Horwer Bevölkerung lauten.

Mein Postulat
Ich ersuche den Gemeinderat

1 sich für eine Rekultivierung der Grube Grisigen durch einfache Massnahmen und die Natur zu entscheiden. So könnte man den Bau einer neuen Strasse und den Ausbau der bestehenden oberen Grisigenstrasse vermeiden. Die Natur heilt in wenigen Jahren die Wunden in der Landscahft grösstenteils.

2 die AGZ zu verhalten

  • in der Grube Grisigen Ordnung zu schaffen
  • im Sinne meines Postulates und früherer Auflagen die Rekultivierung auszuführen.

3 dem Einwohnerrat einen Bericht und Antrag für eine Änderung des Zonenplanes und des BZR zu unterbreiten. Statt einer Abbauzone sind vorzusehen:
  • eine Schutzzone (§ 57 PBG) für den Teil des Grubenareals, der regelmässig durch Erosionen/Abbrüche aus der sogenannten "Felswand" betroffen ist
  • eine Schutzzone (§ 60 PBG), für den Teil der Grube, wo bereits Biotope bestehen
Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung