Dringliches Postulat Nr. 2026-814 von Stefan Maissen, FDP, und Mitunterzeichnenden: Mobilitätskonzept Campus Horw - Wirkung sichern, Quartiere schützen
- Nummer
- 2026-814
- Geschäftsart
- Dringliches Postulat
- Status
- Eingereicht
- Datum
- 20. Oktober 2026
- Verfasser/Beteiligte
- Maissen Stefan (Erstunterzeichner/-in), Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), Bisang Ramon (Mitunterzeichner/-in), Forrer Johannes (Mitunterzeichner/-in), Hool Carla (Mitunterzeichner/-in), Lindegger Yvonne (Mitunterzeichner/-in)
- Beschreibung
Eingegangen am 20. Oktober 2026
«Der Einwohnerrat hat den Bebauungsplan Campus Horw am 24. November 2022 gestützt auf ein Mobilitätskonzept mit maximal 400 Parkplätzen und einem MIV-Anteil von rund 16 Prozent beschlossen (B+A Nr. 1711). Auf derselben Grundlage haben die Horwer Stimmberechtigten der Umzonung am 18. Juni 2023 zugestimmt. Die Abstimmungsbotschaft stellte zudem eine Taktverdichtung der S-Bahn in den Stosszeiten «spätestens mit der Eröffnung beider Hochschulen» in Aussicht. Das Baugesuch sieht nun noch 134 Parkplätze und einen MIV-Anteil von rund 5 Prozent vor. Rund 75 Prozent der künftig etwa 5000 Studierenden und Mitarbeitenden sollen mit dem ÖV anreisen. Eine Taktverdichtung ist nun gemäss Zeitungsartikel vom 19.10.2026 und Aussagen der zb nicht mehr vorgesehen. Einzig der Regionalzug RE44 soll neu stündlich in Horw Halt machen, vermag aber maximal 300 Personen (wohlverstanden nicht nur Studierende und Dozierende) pro Zug zu befördern, sodass der angestrebte Modal-Split unerreichbar bleibt.
Das Ziel ist richtig: Ein gut erschlossener Hochschulstandort soll nicht auf das Auto ausgerichtet sein. Das Konzept funktioniert aber nur, wenn die Alternativen bei Bezug des neuen Campus bereitstehen, die Wirkung überprüft wird und vorbehaltene Massnahmen definiert sind. Wesentliche Massnahmen aus dem Mobilitätskonzept von 2022 sind inzwischen in Frage gestellt. Gelingt der Umstieg auf ÖV und Velo nicht, tragen die angrenzenden Quartiere nebst weiteren Nutzungskonflikten auch die verkehrstechnischen Folgen.
Die Gemeinde hat hier wirksame Hebel: Als Baubewilligungsbehörde, als Strasseneigentümerin und als Trägerin des Fuss- und Velonetzes. Mit der Baubewilligung, die im Sommer 2027 erteilt werden soll, bietet sich die letzte Gelegenheit, die Umsetzung und vorbehaltene Massnahmen bei Problemen verbindlich zu sichern. Das Postulat will sicherstellen, dass sie genutzt wird.
Wir fordern vom Gemeinderat gemäss Art. 75, Absatz 1 der Geschäftsordnung des Einwohnerrates folgendes:
- dem Einwohnerrat vor Erteilung der Baubewilligung eine Beurteilung des Mobilitätskonzepts zum Baugesuch vorzulegen, insbesondere zu den Abweichungen gegenüber dem Konzept, das Einwohnerratsbeschluss und der Volksabstimmung 2023 zugrunde lag;
- die verbindliche Umsetzung eines realistischen Mobilitätskonzepts sowie ein Monitoring des Modal Splits mit regelmässiger Berichterstattung an Gemeinderat und Einwohnerrat als Auflagen oder Bedingungen in die Baubewilligung aufnehmen;
- die Rückfallebene im Parkhaus Pilatusmarkt verbindlich zu sichern, mit Anzahl Plätzen, Dauer, Kriterien für die Aktivierung und Kostentragung durch den Kanton, und sie in die Baubewilligung aufzunehmen;
- vor der Baubewilligung ein Konzept zur Parkplatzbewirtschaftung in den angrenzenden Quartieren zu erarbeiten, damit Fremd- und Wildparkieren verhindert wird;
- die der Gemeinde zugewiesenen Massnahmen im Fuss- und Veloverkehr (Dörfliweg, Bifangweg, Unterführung Horw Süd, Brünigweg/Hochschulpromenade, Südallee) mit Kosten und Terminen so ins Investitionsprogramm aufnehmen, sodass sie bis zum Bezug realisiert sind;
- sich beim Kanton, beim Verkehrsverbund Luzern und bei der Zentralbahn dafür einzusetzen, dass die Kapazität am Bahnhof Horw und in den S-Bahnen in der Morgenspitze verbindlich gesichert ist, einschliesslich der in der Abstimmungsbotschaft zugesagten Taktverdichtung und einer dauerhaft geregelten Staffelung des Unterrichtsbeginns.
Wir danken dem Gemeinderat für die Prüfung dieser Anliegen.»
Zugehörige Objekte
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