Interpellation Nr. 2026-811 von Sofia Galbraith, L20, und Mitunterzeichnenden: Sichere Schulwege statt unnötiger Risiken
- Nummer
- 2026-811
- Geschäftsart
- Interpellation
- Status
- Eingereicht
- Datum
- 8. September 2026
- Verfasser/Beteiligte
- Galbraith Sofia (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Wehrli Bernhard (Mitunterzeichner/-in), Zimmermann Maline (Mitunterzeichner/-in)
- Beschreibung
Eingegangen am 7. September 2026
«Wir reichen diese Interpellation ein.
Begründung
Für die L20 ist klar: Kinder müssen ihren Schulweg möglichst sicher und selbstständig zurücklegen können. Gerade im unmittelbaren Umfeld von Schulhäusern muss die Verkehrssicherheit höher gewichtet werden als ein geringfügiger Zeitgewinn des motorisierten Verkehrs.Beim Schulhaus Spitz bestehen seit Längerem Sicherheitsbedenken. Das Elternteam vom Schulhaus Spitz bemängelt insbesondere das Geschwindigkeitsregime von 40 beziehungsweise 50 km/h auf der Grisigenstrasse. Zusätzlich weisen Eltern vom Quartier Rainlihöhe auf fehlende Fussgängerstreifen im oberen Teil der Grisigenstrasse hin, da die Querungsinseln ungenügend sind. Anfang Juli 2026 wurde uns zudem ein Verkehrsunfall mit einem Schulkind im Umfeld des Schulhauses gemeldet.
Für die L20 ist schwer verständlich, weshalb ausgerechnet bei einem Schulhaus weiterhin höhere Geschwindigkeiten gelten, obwohl dort täglich zahlreiche Kinder die Strasse überqueren. Ebenso stellt sich die Frage, ob bei allen Horwer Schulhäusern vergleichbare Sicherheitsstandards angewendet werden.
Die kantonale Diskussion zeigt mit dem Artikel der Luzerner Zeitung vom 14. August 2026 «Schulwege sollen sicherer werden», dass Handlungsoptionen bestehen. Kantonsrätinnen von SP und Mitte haben Pilotversuche mit zeitlich begrenztem Tempo 30 rund um Schulhäuser angeregt. Seit September 2025 sind Schulhäuser und Kindergärten bei Gesuchen, um Geschwindigkeitsreduktionen besonders zu berücksichtigen. Die zuständige Behörde prüft zudem, ob Tempo 30 auf bestimmte Tageszeiten beschränkt werden kann. [vif.luExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.]
Die L20 möchte deshalb Transparenz darüber schaffen, wie die Gemeinde die Sicherheit rund um ihre Schulhäuser beurteilt und welche Möglichkeiten bisher geprüft wurden.
Fragen
- Welche Geschwindigkeitsregimes gelten heute auf den Zufahrtsstrassen und den unmittelbar an die Schulhäuser Allmend, Hofmatt, Mattli, Spitz und Zentrum angrenzenden Strassenabschnitten, und wie begründet der Gemeinderat allfällige Unterschiede zwischen den Schulstandorten?
- Wie beurteilt der Gemeinderat die heutige Schulwegsituation beim Schulhaus Spitz, insbesondere die Geschwindigkeiten auf der Grisigenstrasse, die Querungsinseln, den fehlenden Fussgängerstreifen, sowie die Führung des Fuss- und Veloverkehrs?
- Welche Eingaben aus der Elternschaft zur Verkehrssicherheit und zu Tempo 30 beim Schulhaus Spitz sind bei der Gemeinde eingegangen, wie wurden sie beantwortet und auf welche verkehrstechnischen oder rechtlichen Grundlagen stützte sich die Beurteilung?
- Welche Erkenntnisse liegen der Gemeinde aus Unfallstatistiken, Geschwindigkeitsmessungen, Verkehrszählungen und Meldungen über gefährliche Situationen im Umfeld der einzelnen Horwer Schulhäuser vor?
- Wurde für das Umfeld des Schulhauses Spitz oder eines anderen Horwer Schulhauses bereits eine dauerhafte oder zeitlich begrenzte Einführung von Tempo 30 geprüft oder beim Kanton beantragt? Falls keine solche Prüfung oder Eingabe erfolgte, welche Gründe waren, dafür ausschlaggebend?
- Wie stellt die Gemeinde sicher, dass die Sicherheitsbedürfnisse der Schulkinder bei allen Horwer Schulstandorten nach vergleichbaren Kriterien beurteilt und die Erfahrungen von Kindern, Eltern und Schulen in diese Beurteilung einbezogen werden?»
- Welche Geschwindigkeitsregimes gelten heute auf den Zufahrtsstrassen und den unmittelbar an die Schulhäuser Allmend, Hofmatt, Mattli, Spitz und Zentrum angrenzenden Strassenabschnitten, und wie begründet der Gemeinderat allfällige Unterschiede zwischen den Schulstandorten?
Zugehörige Objekte
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| Interpellation Nr. 2026-811 (PDF, 171 kB) | Download | 0 | Interpellation Nr. 2026-811 |