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Dringliches Postulat Nr. 2026-812 von Philipp Peter, L20, und Mitunterzeichnenden: Öffentliche Badeplätze während der Badesaison freihalten – Bauplanung und Freizeitangebot besser koordinieren

Nummer
2026-812
Geschäftsart
Postulat
Status
Nicht überwiesen
Datum
23. Juni 2026
Verfasser/Beteiligte
Peter Philipp (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Wehrli Bernhard (Mitunterzeichner/-in), Zimmermann Maline (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 23. Juni 2026
Nicht überwiesen am 25. Juni 2026

«Die öffentlich zugänglichen Seeufer gehören zu den wertvollsten und zugleich knappsten Freizeit- und Erholungsräumen der Gemeinde Horw. Gerade bei hohen Temperaturen sind viele Horwerinnen und Horwer sowie Gäste aus der Region auf diese Orte angewiesen. Seit Anfang Mai zeigt sich erneut, dass die wenigen frei zugänglichen Badeplätze stark ausgelastet sind. An warmen Abenden und Wochenenden herrscht auf den Liegewiesen regelmässig Dichtestress.

Umso unverständlich ist es, dass im Bereich der Rüteli-Wiese aktuell ein Teil der knappen Erholungsfläche für Baumaterial beansprucht wird (vgl. Bilder). Auch Veloparkplätze und Zugänge werden dadurch eingeschränkt. Dies geschieht ausgerechnet in einer Zeit, in der der Bedarf an frei zugänglichen Bade- und Aufenthaltsflächen besonders gross ist.

Hinzu kommt, dass durch die Ablagerung von Baumaterial und durch schwere Lasten auf Grünflächen erhebliche Landschäden entstehen. Solche Schäden beeinträchtigen die Nutzung oft auch nach Abschluss der Bauarbeiten. Damit wird die ohnehin knappe Liegefläche nicht nur während der Bauzeit, sondern unter Umständen über längere Zeit reduziert.

Es ist nicht das erste Mal, dass politische Vorstösse nötig sind, damit Liegewiesen, Veloparkplätze und öffentliche Badebereiche rechtzeitig zur Badesaison für die Bevölkerung zur Verfügung stehen. Das deutet darauf hin, dass es sich nicht bloss um ein einzelnes Versäumnis handelt, sondern um ein wiederkehrendes Planungs- und Koordinationsproblem.

Dieses Postulat richtet sich nicht gegen notwendige Bauarbeiten am Seeufer. Solche Arbeiten können wichtig und sinnvoll sein. Entscheidend ist jedoch, dass sie so geplant und organisiert werden, dass die wenigen öffentlich zugänglichen Bade- und Erholungsflächen während der Hauptsaison nicht unnötig eingeschränkt werden. Die Freizeitnutzung durch die Bevölkerung muss bei der Planung solcher Arbeiten priorisiert werden.

Begründung der Dringlichkeit

Die Badesaison hat schon längst begonnen. Die Einschränkungen im Bereich Rüteli betreffen die Bevölkerung unmittelbar und fallen in eine Zeit höchster Temperaturen und entsprechend hohem Nutzungsdruck. Wenn nicht rasch gehandelt wird, bleiben wertvolle Liegeflächen, Zugänge und Veloparkplätze während eines wesentlichen Teils der laufenden Saison blockiert oder beschädigt.

Die Dringlichkeit ergibt sich deshalb einerseits aus dem aktuellen Handlungsbedarf im Rüteli und andererseits aus der Notwendigkeit, wiederkehrende Nutzungskonflikte bei Bauvorhaben am Seeufer künftig rechtzeitig zu vermeiden.

Der Gemeinderat wird gebeten, folgende Anliegen zu prüfen:

  1. Kurzfristige Wiederherstellung der Nutzbarkeit im Rüteli
    Die aktuell durch Baumaterial, Baustelleninstallationen oder andere Ablagerungen beanspruchten Flächen im Bereich der Rüteli-Wiese sollen möglichst rasch wieder vollständig für Badegäste und Erholungssuchende verfügbar gemacht werden.
  2. Freihaltung der Veloparkplätze und Zugänge
    Die Badeplätzen sowie die vorhandenen Veloparkplätze sollen während der Badesaison grundsätzlich frei und zweckgemäss nutzbar bleiben. Für die laufende Saison sind rasch umsetzbare Lösungen zur Entlastung der blockierten Bereiche zu prüfen.
  3. Behebung und Begrenzung von Schäden an Grünflächen
    Bereits entstandene Schäden an Liegewiesen und Grünflächen sollen möglichst rasch behoben oder zumindest so weit reduziert werden, dass die betroffenen Flächen während der laufenden Saison wieder genutzt werden können.
  4. Saisonale Priorisierung der öffentlichen Freizeitnutzung
    Für künftige Bauvorhaben an der Seestrasse, an Ufermauern sowie im Umfeld öffentlich zugänglicher Badeplätze soll geprüft werden, wie Bauabläufe, Materiallager, Installationsplätze und Zufahrten so organisiert werden können, dass zwischen Anfang Mai und Ende September keine oder nur sehr geringfügige Einschränkungen für Badegäste entstehen.
  5. Verbindliche Planungsgrundsätze für sensible Erholungsräume
    Der Gemeinderat soll prüfen, ob für besonders stark genutzte öffentliche Erholungsflächen verbindliche interne Planungsgrundsätze eingeführt werden können. Diese sollen sicherstellen, dass knappe Liegewiesen, Seezugänge, Veloparkplätze und Aufenthaltsflächen nicht während der Hauptnutzungszeit durch Bauinstallationen oder Materiallager belegt werden.»

Zugehörige Objekte

Name
Dringliches Postulat Nr. 2026-812 (PDF, 484 kB) Download 0 Dringliches Postulat Nr. 2026-812
Datum Sitzung