Interpellation Nr. 2026-810 von Hans Stampfli, SVP, und Mitunterzeichnenden: Auswirkungen des Schutzstatus S und seiner absehbaren Aufhebung auf die Gemeinde Horw
- Nummer
- 2026-810
- Geschäftsart
- Interpellation
- Status
- Eingereicht
- Datum
- 12. Juni 2026
- Verfasser/Beteiligte
- Stampfli Hans (Erstunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Georgy Roger (Mitunterzeichner/-in), Horat Fredi (Mitunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)
- Beschreibung
Eingegangen 12. Juni 2026
«Die Nachrichtenplattform Nau.ch berichtete am 5. Juni 2026, dass die Kantone wegen des Schutzstatus S ab 2027 mit Mehrkosten von rund 300 Millionen Franken rechnen. Hintergrund ist, dass Personen mit Schutzstatus S nach fünf Jahren Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B haben und von der Asylsozialhilfe in die ordentliche Sozialhilfe wechseln. Damit entfällt die bisherige Bundes-Globalpauschale, und die Kosten gehen weitgehend auf Kantone und Gemeinden über. Da der Status S im März 2022 aktiviert wurde, erreichen die ersten Betroffenen die Fünfjahresfrist im März 2027.
Der Bundesrat hat den Schutzstatus S an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 bis mindestens 4. März 2027 verlängert und ihn per 1. November 2025 regional eingeschränkt. Sowohl der Wechsel in die ordentliche Sozialhilfe als auch eine spätere Aufhebung des Status werden erhebliche finanzielle und organisatorische Folgen haben – insbesondere in den Bereichen Sozialhilfe, Unterbringung, Schule und Kinderbetreuung, die teilweise von den Gemeinden zu tragen sind.
Aus Sicht einer subsidären Aufgabenteilung dürfen Lasten nicht ohne entsprechende Gegenfinanzierung vom Bund auf Kantone und Gemeinden überwälzt werden (Konnexitätsprinzip: «wer anordnet, bezahlt»). Für eine vorausschauende Finanz- und Aufgabenplanung der Gemeinde Horw ist es daher zentral zu wissen, wie viele Personen vor Ort betroffen sind, welche Mehrkosten ab 2027 bei der Gemeinde verbleiben und ob Ausgleichs- oder Übergangsmassnahmen vorgesehen sind.
Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinderat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Personen mit Schutzstatus S leben aktuell in der Gemeinde Horw, und wie viele davon erreichen 2027 bzw. 2028 die Fünfjahresfrist mit Wechsel in die ordentliche Sozialhilfe?
- Wie viele der in Horw wohnhaften Personen mit Status S sind erwerbstätig bzw. wirtschaftlich selbsttragend, und wie viele beziehen Sozialhilfe?
- Mit welchen jährlichen Mehrkosten rechnet der Gemeinderat ab 2027 durch den Wegfall der Bundes-Globalpauschale und den Wechsel in die ordentliche Sozialhilfe, und was bedeutet dies ausgedrückt in Steuerprozenten für Horw?
- Sind diese Mehrkosten im aktuellen Finanz- und Aufgabenplan der Gemeinde bereits berücksichtigt?
- Wie wirkt sich die Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden konkret auf Horw aus, und welche Lasten verbleiben nach Abzug von Bundes- und Kantonsbeiträgen bei der Gemeinde?
- Welche organisatorischen Vorkehrungen trifft die Gemeinde in den Bereichen Unterbringung, Schule und Kinderbetreuung, und besteht hierzu eine Abstimmung mit dem Kanton?
- Wie positioniert sich der Gemeinderat gegenüber Kanton und Bund gegen eine Überwälzung von Kosten ohne entsprechende Gegenfinanzierung, und welche Schritte unternimmt er, damit keine ungedeckten Mehrkosten zulasten der Horwer Steuerzahlenden entstehen?»
Zugehörige Objekte
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| Interpellation Nr. 2026-810 (PDF, 110 kB) | Download | 0 | Interpellation Nr. 2026-810 |