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Interpellation Nr. 637/2014 von Jörg Conrad, SVP, und Mitunterzeichnenden: Fahrverbot Obermattweg, Horw

Nummer
637/2014
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
11. April 2014
Verfasser/Beteiligte
Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)
Jörg Conrad (Erstunterzeichner/in)
Markus Bider (Mitunterzeichner/in)
Peter Bucher (Mitunterzeichner/in)
Roland Bühlmann (Mitunterzeichner/in)
Esther Dissler (Mitunterzeichner/in)
Konrad Durrer (Mitunterzeichner/in)
Roger Eichmann (Mitunterzeichner/in)
Jörg Gilg (Mitunterzeichner/in)
Hermann Herren (Mitunterzeichner/in)
Hannes Koch (Mitunterzeichner/in)
Nathalie Portmann (Mitunterzeichner/in)
Claudia Röösli (Mitunterzeichner/in)
Rita Sommerhalder (Mitunterzeichner/in)
Marcel Wirz (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss (Mitunterzeichner/in)
Jasmin Ziegler-Hüppi (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Interpellation Nr. 637/2014
Fahrverbot Obermattweg, Horw
Conrad Jörg, SVP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 11. April 2014
Beantwortet am 18. September 2014 (siehe Anhang)

Seit längerer Zeit ist feststellbar, dass der Obermattweg Horw verbotenerweise als Abkürzung benützt wird, um vom Gebiet Felmis schneller ins Gebiet der Untermattstrasse zu gelangen. und umgekehrt. Gemäss Aussagen der Bewohner Haus Obermatt sind dies in Spitzenzeiten bis zu 100 Fahrzeuge täglich.

Obwohl die Signalisation vom Heim Kirchfeld - Haus für Betreuung und Pflege und von der Untermattstrasse in die Obermatt klar geregelt ist, wird der Obermattweg täglich von Motorfahrzeugen und Motorrädern als Abkürzung Untermatt Felmis und/oder Grämlis-Untermatt benutzt. Zubringer sind nur bis zum Haus Obermatt gestattet.

Für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Heims Kirchfeld – Haus für Betreuung und Pflege ist im Jahre 2013 ein Spazierrundgang eingerichtet worden, der täglich von den Bewohnerinnen und Bewohnern benutzt wird. Immer wieder müssen die betagten Spaziergängerinnen und Spa-ziergänger mit ihren Rollatoren Motorfahrzeugen und Lastwagen auf das Kulturland ausweichen.

Befragt man die Lenker der Motorfahrzeuge, weshalb sie diese Abkürzung benutzen, kommt permanent die Antwort: „Wir haben das Durchfahrtsrecht im damaligen Landkauf in Vereinba-rung mit der Gemeinde Horw grundbuchrechtlich geregelt“. Zudem werde darauf hingewiesen, dass die GPS-Navigationsgeräte kein Fahrverbot anzeigen.

Dieser verkehrstechnische Zustand ist für die Fussgängerinnen und Fussgänger unhaltbar und höchst gefährlich.

Ich bitte den Gemeinderat, folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
  1. Ist dem Gemeinderat bekannt, dass die Verkehrssignalisation Felmis-Grämlis-Obermatt-Untermatt und umgekehrt missachtet wird?
  2. Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen die Durchfahrten?
  3. Ist der Gemeinderat bereit, alle Durchfahrten auf ihre Rechtmässigkeit und Ihren Umfang hin neu zu überprüfen?
  4. Werden die Strassensignalisationen der Gemeinde Horw regelmässig der GPS-verantwortlichen Stelle für Strassennavigation gemeldet?
  5. Was gedenkt der Gemeinderat zu unternehmen, dass die Verkehrssituation gemäss heutiger Signalisation eingehalten und sichergestellt werden kann?
Für eine baldige Beantwortung der Interpellation danken wir dem Gemeinderat zum Voraus.
Fraktion
SVP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung